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Herzlich willkommen auf der Startseite des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte
Wir sind eine bundesweite ehrenamtliche Initiative, die sich seit 2016 für bessere Arbeitsbedingungen von Honorarkräften und Festangestellten in der Erwachsenenbildung und von DaZ-Lehrkräften im Schuldienst einsetzt. Unsere Website bietet dafür Informationen, Austausch und Kollegialität.

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Aktuelle Meldungen aus dem Bündnis:


"Angst vor dem Arbeitsvertrag?"

Jetzt haben wir endlich in den BAMF-Kursen Honorare von um die 43 Euro erreicht, und dann will uns die Rentenversicherung in schlecht bezahlt Arbeitsverträge zwingen – diese Sorge treibt zur Zeit viele Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen um. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte, ohne das offen zuzugeben, 2022 seine Rechtsprechung geändert. Entscheidend für die „Scheinselbständigkeit“ ist insbesondere bei hoch qualifizierten Tätigkeiten nicht mehr so sehr die Bindung an Weisungen, sondern die Eingliederung in den Betrieb. Und die ist bei Lehrkräften gegeben, wenn sie in den Räumen des Auftraggebers mit dessen Arbeitsmitteln unterrichten und nicht selbst gegenüber den Teilnehmern als Anbieter des Kurses auftreten. Bei dieser Gelegenheit widersprach das BSG auch gleich der weit verbreiteten aber schon immer falschen Meinung, es ginge um die Zahl der Auftraggeber – das spielt nur bei der „Arbeitnehmerähnlichkeit“ eine Rolle, die z.B. zu einem Urlaubsanspruch führt.

 

Dem BSG geht es gar nicht um die Arbeitsbedingungen im Einzelnen, dafür wären die Arbeitsgerichte zuständig. Die Höhe des Gehaltes, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Befristungen, die Arbeitszeiten waren bei dem Urteil kein Thema. Nur die Frage, ob die Bildungsträger als Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von (meist) etwa 41 % selbst an die SV-Träger bezahlen müssen und davon nur etwa die Hälfte (meist 21 %) den Angestellten vom Gehalt abziehen dürfen. Auch wenn die Rechtsprechung noch nicht „gefestigt“ ist: das wird wohl für sehr viele Weiterbildungsbereiche künftig so sein, wenn die Tätigkeit mehr als „geringfügig“ ist. Geringfügig wären entweder weniger als 538 Euro im Monat (dann Pauschalbeiträge des Arbeitgebers) oder weniger als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, also eher nebenberufliche Dozententätigkeiten.

 

Aber IK/BSK-Lehrkräfte arbeiten meist hauptberuflich. Wenn die Träger nun statt etwa 43 Euro mit dem Arbeitgeberanteil etwa 52 Euro zahlen müssten, ginge die bisherige Rechnung nicht mehr auf. Das Mindesthonorar gilt aber auch nur für freiberuflichen Unterricht, nicht für Angestellte. Für Angestellte in diesem Bereich gibt es abgesehen vom gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro je Arbeitsstunde (nicht: Unterrichtsstunde) keine untere Grenze. Der „Mindestlohn Weiterbildung“ mit 19,15 Euro je Arbeitsstunde (in Gruppe II, insbesondere mit Studium) gilt nur für die durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter finanzierte berufliche Bildung – für BAMF-Kurse nur dann, wenn der Bildungsträger überwiegend Maßnahmen nach SGB II oder III durchführt und IK/BSK nur in geringem Umfang. Und dieser Mindestlohn Weiterbildung bedeutet eben nicht 19,15 Euro für 45 Minuten Unterricht, sondern für 60 Minuten Arbeitszeit – einschließlich Vorbereitung, Besprechungen mit Teilnehmern und Kollegen, und auch für Tage mit Arbeitsausfall wegen Krankheit, Feiertagen, Kursausfall und für 29 Urlaubstage (5,8 Wochen) im Jahr.

 

Manche IK/BSK-Träger wenden diesen Mindestlohn Weiterbildung trotzdem an, aber oft völlig falsch: bei Vollzeit liegt er in etwa bei 3.250 Euro im Monat. Aber Vollzeit können natürlich keine 40 Unterrichtseinheiten in der Woche sein, dann blieben je UE nur 15 Minuten für alle anderen Arbeiten. Was genau in der Weiterbildung oder im Sprachunterricht Vollzeit wäre, weiß niemand. Bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen gelten je nach Land, Schulart und Unterrichtsfach zwischen 23 und 28 Unterrichtsstunden als Vollzeit plus etwa 6 Ferienwochen im Jahr, die kein Urlaub sind. Bei IK/BSK erscheinen 25 UE realistisch – man unterrichtet 5 UE am Tag, die auf eine Stunde jeweils fehlenden 15 Minuten werden durch andere Arbeiten in der Bildungseinrichtung benötigt (Besprechungen, Kopieren, Formulare bearbeiten etc.) und man hat 3 Zeitstunden zur Unterrichtsvorbereitung für den nächsten Tag oder für Korrekturen.

 

Ob diese Schätzung genau zutrifft, lässt sich nur mit einer Arbeitszeiterfassung feststellen. Die ist aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts ohnehin schon Pflicht. Und selbstverständlich gilt das auch, wenn man einen Teil der Arbeit zuhause erledigt. Wer in der Bildungseinrichtung schon 40 Stunden in der Woche anwesend ist und dann zuhause noch täglich 3 Stunden arbeitet, müsste nach dem Mindestlohn Weiterbildung etwa 4.580 Euro im Monat verdienen (eine Arbeitszeit von 55 Stunden wäre aber gesetzlich verboten). Natürlich muss man dann den tatsächlichen Zeitaufwand dem Arbeitgeber mitteilen und fragen: wird das bezahlt, oder soll ich den Unterricht ohne Vorbereitung machen, oder werden meine Unterrichtsstunden reduziert? Den Mut muss man haben. Wer sich das nicht traut und auch in seiner Freizeit unbezahlt arbeitet, ist auch ein Stück weit selbst schuld. Das betrifft auch viele andere Arbeitnehmer und Beamte, auch die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.

 

Aber gehen wir mal von realistischen 25 UE als Vollzeit und analog zum Mindestlohn Weiterbildung 3.250 Euro Bruttogehalt aus. Bei knapp 6 Wochen bezahltem Urlaub im Jahr, einer Woche Feiertage (je nach Land) und vielleicht einer Woche Ausfall wegen Krankheit (knapp gerechnet) wären das 1.100 UE im Jahr. Ein Freiberufler würde dafür bei 43 Euro/UE 47.300 Euro bekommen, muss dann aber etwa 39 % (vom Gewinn, nicht vom Honorar) Beiträge zur Sozialversicherung selbst tragen, so in etwa 17.000 Euro, und zusätzlich die individuell sehr verschiedene Einkommensteuer. Für einen Vergleich muss man deshalb zum Bruttogehalt addieren, was der Arbeitgeber für Zeiten wie Urlaub und Krankheit und an Arbeitgeberbeiträge bezahlt. Bei 44 Wochen mit tatsächlicher Arbeit und 8 Wochen Lohn ohne Arbeit wären das 18 % plus etwa 20 % für die Sozialversicherung (noch ohne Unfallversicherung), also 38 % - und jetzt die Rechnung: 3.250 x 1,38 = 4.485 Euro monatlich, im Jahr also 53.820 Euro.

Sogar mit dem eigentlich nicht zutreffenden Mindestlohn Weiterbildung wären also die Personalkosten nur um knapp 9 % höher als bisher. Aber eben nur bei einer realistischen Zahl von Unterrichtseinheiten. Bei 28 UE als Vollzeit (wie z.B. oft bei Grundschullehrern) wären sie sogar fast identisch, also auch mit den jetzigen Kostensätzen des BAMF problemlos zu finanzieren. Wie es beim Nettogehalt der Lehrkraft aussieht, muss jeder selbst ausrechnen – da sind die Regelungen je nach Krankenkasse, Familiendaten bei der Pflegeversicherung, steuerlichen Daten, Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu verschieden. 

 

Die innerhalb des DGB zuständige Fachgewerkschaft GEW fordert eigentlich noch mehr. Der Mindestlohn Weiterbildung soll keine unterste Grenze bleiben, sondern z.B. wie in anderen Tarifbereichen mit der Berufserfahrung steigen. Und da IK/BSK eine öffentliche Aufgabe sind, sollten die besseren Tarifverträge des öffentlichen Dienstes die Grundlage sein – also Gehälter und Arbeitszeiten ähnlich wie bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen. Dann muss natürlich auch nach Qualifikation unterschieden werden – der Seiteneinsteiger mit wenigen Wochen oder Monaten Qualifikationskurs wird nicht dasselbe Gehalt erwarten können wie die Lehrerin, die DaF oder DaZ studiert hat, und mit Master oder Staatsexamen wäre das Gehalt höher als mit Bachelor. In der Entgeltgruppe 13 im TVöD liegt es z.B. mit 6 Jahren Berufserfahrung derzeit bei etwa 73.000 Euro.

 

Aber darf das BAMF Kursträgern überhaupt vorschreiben, welche Gehälter sie bezahlen müssen? Ja, dafür gibt es Beispiele. Die Bundesagentur für Arbeit macht es im Bereich des Mindestlohns Weiterbildung ja schon seit 12 Jahren. Und private Schulträger wie z.B. Montessori-Schulen müssen, auch wegen der staatlichen Förderung, ihren Lehrkräften ein Gehalt bezahlen, das auch bei Berücksichtigung der Unterrichtszeit und der Berufserfahrung nicht mehr als 20 % unter dem an staatlichen Schulen liegt (die 20 % gelten in Bayern und einigen anderen Ländern, anderswo kann ein anderer Prozentsatz gelten). Natürlich muss das dann auch ausreichend refinanziert werden. Aber rechtlich geht das.

 

Wollen die Lehrkräfte das überhaupt? Das müssen sie selbst wissen. Die zusätzliche Arbeitslosenversicherung wäre ein großer Vorteil, das haben viele in der Corona-Krise erleben müssen und werden es wieder erleben, wenn die Migration zurück geht. Arbeitnehmerrechte wie Urlaub, Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit – warum sollte man das nicht wollen? Tarifvertraglich geregelte Gehälter sind auch erst dann möglich, und auch nur, wenn genügend Lehrkräfte Mitglied der Gewerkschaft sind (das kostet zwar etwas, aber andere Organisationen wie FaDaF, DaFDaZ-Bündnis oder BVIB können keine Tarifverträge abschließen und verweisen deshalb auch selbst auf Gewerkschaften). Flexibel kann man auch mit Arbeitsvertrag sein – auch damit darf man zwei oder drei Tätigkeiten gleichzeitig ausüben und ist nicht lebenslang gebunden.

 

Schlechte Arbeitsbedingungen kann es als Freiberufler geben, und auch als Arbeitnehmer. Das kennen wir gerade im Bereich der Weiterbildung sehr gut. Man muss eben etwas dagegen tun.

Erwin Denzler

Der Verfasser ist Wirtschafts- und Arbeitsjurist und Gewerkschaftssekretär bei der GEW Bayern für den Bereich Weiterbildung und Privatschulen, dieser Beitrag ist aber seine persönliche Meinung, keine Stellungnahme der GEW.

2 Kommentare

Wie sehen die neuen festen Stellen aus?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das SprecherInnenteam unseres Bündnisses bittet Euch darum, uns zu berichten, wie die festen Stellen im Bereich der BAMF-Kurse aussehen, die zurzeit von den Trägern angeboten werden. In Zusammenhang mit den Urteilen des BSG zur Scheinselbstständigkeit  und ihrer Auslegung durch die Deutsche Rentenversicherung geben immer mehr Träger ihre Honorarstellen auf und bieten Festanstellungen an. Leider sehen sie nicht selten so aus, dass die bisherigen Honorarkräfte vom Regen unter die Regentraufe kommen.

 

Berichtet uns bitte, wie die Euch angebotenen Stellen aussehen: Zeitstunden pro Woche, UE pro Woche, eventuelle zusätzliche Aufgaben, Gehalt brutto pro Monat, eventuelles Weihnachtsgeld usw. Schreibt uns bitte auch, ob der Träger eine VHS, ein Verein oder privat ist. Schreibt bitte an info@dafdaz-lehrkraefte.de

 

Wir benötigen solche Berichte für unsere Gespräche mit der Politik. Wir werden sie natürlich anonymisieren. Wir werden aber auch eine Zusammenfassung veröffentlichen, damit die Kolleg*innen erfahren, wie es aktuell aussieht. Deswegen bitten wir auch um positive Beispiele, um zu wissen, was möglich ist. Es gibt nämlich auch faire Träger. Bereits vor vielen Jahren haben wir Euch gebeten, über Eure Arbeitsbedingungen zu berichten. Aus den Berichten haben wir ein Dossier für die Politik verfasst, das uns geholfen hat, Honorarerhöhungen zu erreichen.

 

Und eine zweite Bitte: Berichtet uns bitte auch darüber, wie Eurer Träger und/bzw. die Stadt mit der bei Euch durch die DRV festgestellten Scheinselbstständigkeit umgehen. Wird die Zusammenarbeit mit Euch fortgesetzt? Hat der Träger bzw. die Stadt gegen den Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt bzw. geklagt?

(as)

"Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV"

Der VGSG (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland) übt in seinem Beitrag "Die große Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV" große Kritik an der Praxis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nach dem BSG-Urteil. 

Laut VGSD geht die DRV weit über das BSG-Urteil hinaus. "Das Element der Weisungsfreiheit rückt als Kriterium für Selbstständigkeit in den Hintergrund. Dabei sind in § 7 Absatz 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB) ohnehin nur zwei Kriterien für die abhängige Beschäftigung genannt: die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Mangels Positiv-Kriterien für Selbstständigkeit muss aus diesen beiden Kriterien in einem Umkehrschluss die Selbstständigkeit definiert werden. Nun wird auch noch die Bedeutung des einen Kriteriums abgeschmolzen. Die Eingliederung in die Arbeitsorganisation bekommt überragende Bedeutung. Weisungsfreiheit wird restriktiv interpretiert, das Unternehmerrisiko betont – und an Elementen wie eigenen Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln festgemacht."

"Man habe die "Beurteilungsmaßstäbe präzisiert", heißt es in dem Besprechungspapier. Das klingt unscheinbar im Verhältnis zu dem, was die praktische Auswirkung auf Zigtausende Lehrende ist – an Musikschulen, aber auch an Volkshochschulen, in Fitnessstudios und Sprachschulen. Warum nun ausgerechnet diese Offensive in den Lehrberufen, die nach § 6 SGB VI ohnehin auch als Selbstständige rentenversicherungspflichtig sind? Zum einen kann man – siehe Ärzte-Urteile – beobachten, wie seit Jahren eine Branche nach der anderen stärker ins Visier der DRV genommen wird. Zum anderen wissen Unterrichtende oft nichts von ihrer Rentenversicherungspflicht. Der DRV entgehen so Beiträge, an die sie über den Arbeitgeber bequemer herankommt. Zuletzt sind viele selbstständige Unterrichtende in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert, die zum Teil über einen Bundeszuschuss finanziert wird. Was jahrelang gängige Praxis war, wird nun in vielen Fällen nicht mehr zulässig sein. Ironie an der Sache: Es ist in vielen Fällen die öffentliche Hand, die Lehrende in prekären Verhältnissen beschäftigt hat, mit schlechter Bezahlung und aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen von nach der Sommerpause bis vor der Sommerpause. Die öffentliche Hand hat nun ihre eigenen Möglichkeiten, auf die veränderte Lage zu reagieren: Eine Kommune kann Geld zuschießen und Lehrkräfte fest anstellen."

(as)

MDR berichtet über äußerst prekäre Festanstellungen im DaZ-Bereich

"Festanstellungen unter Mindestlohn" heißt der Beitrag des MDR vom 9. April 2024, in dem prekäre Festanstellungen  von DaZ-Lehrkräften im Gesamtprogramm Sprache thematisiert werden,  die zurzeit vermehrt aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts von 2022 vielen Honorarkräften angeboten würden, da die Rentenversicherung jetzt immer mehr freiberufliche Lehrkräfte auf Scheinselbstständigkeit prüfe.

Während freiberufliche Lehrkräfte ein Mindesthonorar von mehr als 40 Euro pro Unterrichtseinheit verdienten, liege die Vergütung festangestellter Lehrkräfte deutlich darunter. Ralf Becker (GEW), Vorstand "Berufliche Bildung und Weiterbildung",  stellt dazu fest, dass  die Verträge "eine Katastrophe" seien: "Wenn man die Vorbereitung und die Nachbereitung dazu nimmt, weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn." 

Eine betroffene Kollegin, Alicia Stachura, erhielt vom BAMF die Auskunft, dass das BAMF daran nichts ändern könne. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist anderer Meinung: "Die könnten natürlich einen Rahmen vorgeben, dessen, was sie finanzieren an den Kursen und verlangen, dass das an die Lehrkräfte weitergegeben wird." Der Verband Deutscher Privatschulverbände befürchtet eine Verschärfung des Lehrkräftemangels.

(clm)

Umfrage zu Sprachmittlungsaktivitäten im DaF/DaZ-Unterricht

Bild von Andreas Breitling auf Pixabay
Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

Hallo, liebe DaF/DaZ-Lehrkräfte!

 

Konzepte für eine mehrsprachige Unterrichtsgestaltung sind seit längerer Zeit ein viel besprochenes Thema in der Fremdsprachendidaktik; sie bringen zahlreiche Potenziale, aber auch Hürden mit sich.

 

Im Zuge meiner Masterarbeit in DaF/DaZ an der JGU Mainz führe ich dazu momentan eine kurze Befragung (ca. 10 Minuten) zu Sprachmittlungsaktivitäten im inländischen DaF/DaZ-Unterricht für Erwachsene durch.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie - als Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung - meinen Fragebogen ausfüllen würden! Link zur Umfrage: https://sosci.zdv.uni-mainz.de/Mediation_DaFZ_Erwachsene/

 

Mit nur ein paar Klicks können Sie einen wichtigen Beitrag für DaF/DaZ in Forschung und Lehre leisten - als Dank werden unter allen Teilnehmenden mit vollständig ausgefüllten Fragebögen 2 Amazon-Gutscheine im Wert von jeweils 15 € verlost!

Vielen Dank und viele Grüße,

Julia Kraft

Wichtige Umfrage zu den neuen Job-BSK

Mit dem offenen Brief „Gesamtprogramm Sprache retten jetzt“ haben die im Gesamtprogramm Sprache tätigen Akteure, Trägerverbände, BVIB und Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, die Bundesregierung aufgefordert, das Integrationskurs- und Berufssprachkurssystem zukunftsfähig zu stärken, damit die progressive Migrationspolitik der Regierung erfolgreich umgesetzt werden kann,  sodass Partizipation, Demokratie sowie der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden können.

 

Im Rahmen des Job-Turbos hat die Bundesregierung jetzt den Job-BSK aufgesetzt, dessen Sprachlernangebot sich nach den Bedarfen der Lernenden in den Betrieben richtet, damit schnell Integration durch Arbeit möglich wird.

 

Dazu möchten die Beteiligten eine anonyme Umfrage innerhalb der Branche machen.

Wir bitten Sie um Ihre Teilnahme!

Scheinselbstständigkeit: eine Reaktion aus der Politik

Der Berliner Senat befasst sich in seiner Pressemitteilung vom 19.03.24 mit den Folgen des BSG-Urteils zur Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbstständig?

Seit einigen Monaten haben viele Kolleg*innen Probleme mit der DRV, die im letzten Jahr ihre Bewertungskriterien bezüglich der Scheinselbstständigkeit geändert hat und zurzeit viele Kolleg*innen als scheinselbstständig einstuft. Pflichtlektüre für alle Dozent*innen ist auf jeden Fall der aktuelle und ausführliche Beitrag von anwalt.de, in dem auch auf die letzten Urteile eingegangen wird. Die GEW Bayern hat sich bereits vor fast einem Jahr dazu geäußert. Der ausführliche Beitrag ist in der GEW Zeitschrift DDS (Juni 2023, Seiten 7-8) zu finden.

 

Was bedeutet das für uns? Die Lehrkraft hat theoretisch nichts zu befürchten, solange sie ordnungsgemäß ihre Rentenversicherung gezahlt hat. In der Praxis kommt es im Fall einer Prüfung auch für Lehrkräfte zu Verwerfungen. Das Goethe-Institut reagierte 2017 auf die Prüfung, indem es eine große Zahl freier Dozent*innen quasi über Nacht auf die Straße setzte. Ganz anders die Reaktion einer kleinen Musikschule: Sie übernahm ihre freien Lehrkräfte in Festverträge (und wollte dies später, als die Gefahr der Prüfung gebannt schien, prompt wieder rückgängig machen). Nachdem die DRV beim Goethe-Institut Scheinselbstständigkeit festgestellt hatte, gab es aber viel Widerstand, auch von der Politik, und die DRV musste  musste zurückrudern. Es kam zu einem Deal.

Wird bei einer DaZ-Lehrkraft Scheinselbstständigkeit festgestellt, gibt es viele mögliche Szenarien. Im Prinzip ist die Scheinselbstständigkeit das Problems der Trägers. Er müsste die Lehrkraft theoretisch einstellen. Im besten Fall bekommt sie also eine schöne feste Stelle. Die meisten Stellen sind aber nicht schön, denn man muss 40 UE pro Woche für ca. 3200 brutto monatlich schuften. Im schlimmsten Fall wird der Träger die Lehrkraft nicht mehr beschäftigen, falls er generell gegen Festanstellungen ist oder vielleicht wegen der Nachzahlungen schließen muss. 

Wenn man sich bei der DRV anmeldet bzw. im Rahmen des Feststellungsverfahren einen Fragenkatalog zu bearbeiten hat, muss man genau überlegen, wie man die Fragen beantwortet bzw. was man ankreuzt. Oft aufgrund ihrer Ignoranz und Naivität machen viele neue Kolleg*innen große Fehler. Ohne den Träger oder die älteren Kolleg*innen zu fragen, geben Sie einfach an, dass der Träger das Lehrwerk vorgibt. Dabei ist es nicht selten so, dass der Träger es die Wahl des Lehrwerks den Lehrkräften überlässt, entweder jeder Person oder dem Kollegium, das sich dann für ein oder auch zwei, drei Lehrwerke entscheiden sollen. Die meisten Kolleg*innen gehen davon aus, dass die Unterrichtszeiten und auch der Ort wie in Stein gemeißelt sind. Aber oft kann man mit dem Träger eine andere Zeit und einen anderen Ort, falls der Träger mehrere Standorte hat oder Online-Unterricht anbietet. Wir können also oft mitbestimmen. Sehr wichtig ist das unternehmerische Risiko, das alle Freiberufler haben. Wenn der Kurs nicht zustande kommt, wir sehr lang krank sind oder es zum Lockdown kommt, dann hat unser Unternehmen ein großes Problem. Oder das Klassenbuch: Man kann auch selbst den Unterricht dokumentieren und die Dokumentation dem Träger großzügigerweise zur Verfügung stellen, wenn er es unbedingt haben möchte. 

Wenn man große Angst vor der Scheinselbstständigkeit hat, dann sollte man vielleicht auf einige bequeme Vereinbarungen verzichten: Generalschlüssel, Schließfach, monatliche Honorarauszahlung usw. Hilfreich ist auch, wenn ein selbstständiger Dozent eine eigene Webseite hat, mit der er für sich und seine privaten Kurse wirbt. Generell wäre es hilfreich, der GEW beizutreten. Im Notfall bekommt man von der Gewerkschaft Rechtsberatung und auch Anwälte, falls es vors Gericht geht. Aber nicht rückwirkend, sondern nur für Fälle nach dem Beitritt.

 

Scheinselbstständigkeit ist ein hochkomplexes Thema. Was unter der Scheinselbstständigkeit zu verstehen ist, wird sehr gut von  Haufe erklärt. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung bietet eine kostenlose Beratung an. Grundsätzlich kann Scheinselbstständigkeit immer nur in einer Einzelfallprüfung festgestellt werden. Entscheidende Kriterien sind die wirtschaftliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Die Anzahl der Auftraggeber ist nicht entscheidend. Man kann auch nur einen haben und trotzdem nicht scheinselbstständig sein, wenn man nicht weisungsgebunden ist. Gibt es mehrere Auftraggeber, muss jedes Vertragsverhältnis für sich beurteilt werden. Wichtig sind Unterschiede zwischen Selbstständigen und Festangestellten, falls der Träger nicht nur Honorarkräfte beschäftigt. Die DRV schaut auch darauf, wer das unternehmerische Risiko trägt, wenn die Kurse ausfallen. 

Scheinselbstständigkeit betrifft nicht nur Dozent*innen. Wir unterliegen sowieso der Rentenversicherungspflicht und zahlen, hoffentlich alle, unsere RV-Beiträge. Es gibt aber viele andere Selbstständige, bei denen es ganz anders aussieht und für die sich die DRV in erster Linie interessiert. Trotzdem kann dieses Problem sehr negative Auswirkungen auf die ganze Erwachsenenbildung haben. Es kann natürlich auch zu einem positiven Paradigmenwechsel kommen, falls die Politik (Bund, Länder und Kommunen) einsieht, dass die Erwachsenenbildung ganz anders organisiert und vor allem viel besser finanziert werden muss.

(as)

Reportage über prekäre Arbeit an der VHS

Bild von meineresterampe auf Pixabay
Bild von meineresterampe auf Pixabay

Der NDR beschäftigt sich in seiner Reportage mit der Situation der freien Lehrkräfte an der Hamburger Volkshochschule. Die Honorare seien zu niedrig, und wegen des Honorarausfalls bei Krankheit müssten sich viele Lehrkräfte krank zur Arbeit schleppen.

(as)

Sieben Jahre Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)

Die typische Erwerbsform von DaF/DaZ-Dozentinnen und Dozenten ist die der Solo-Selbstständigkeit. Damit ist man rein rechtlich ein Kleinunternehmen ohne sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter - eine Rechts- und Arbeitsform, die es lange nicht in den Fokus der Politik geschafft hat. Aus diesem Klima der Nicht-Beachtung resultieren zahlreichen Nachteile hinsichtlich steuerlicher Behandlung, Renten- und Krankenabsicherung, Arbeitsschutz usw.

 

Um dagegen vorzugehen wurde 2012, als politisch orientierter Unternehmerverband, der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. gegründet. In seiner Satzung steht: "Ausdrücklich eingeschlossen sind diejenigen, die mit Begriffen wie Solo- Selbstständige, “Einzelkämpfer”, Freelancer, freie Mitarbeiter, “Ich-AGs” usw. bezeichnet werden". Damit ist der VGSD eine politische Kraft für die beruflichen Belange von Integrationskursleitern.

Da es in der politischen Landschaft noch weitere Berufsverbände gibt, die sich dem "Small Business" und der Berufsgruppe der Soloselbständigen widmen (etwa Künstler, Designer, Schriftsteller, ...) wurde 2017 die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) gegründet. Diesem Verband gehören auch wir, das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, an. Der Pool des BAGSV umfasst heute über 20 Initiativen, von denen die meisten aus organisatorischen Gründen als Vereine organisiert sind. Er fungiert damit seit sieben Jahren als Meta-Verband, der mit Nachdruck und Erfolg die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmer/innen in Berlin und der politischen Landschaft insgesamt bündelt und vertritt.

So wurde auf Initiative der BAGSV der Abmahnmissbrauch stark eingeschränkt, der gerade Einzelunternehmer:innen übermäßig belastet. Es konnten die Mindestbeiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung um 56 Prozent gesenkt werden, nach Corona wurde auf Initiative des BAGSV die Neustarthilfe entwickelt. Aktuell bemüht sich der Verband darum, die Altersvorsorgepflicht deutlich selbstständigen-freundlicher auszugestalten.

Wir gratulieren als Mitgliedsverband zu sieben erfolgreichen Jahren und freuen uns auf den gemeinsamen weiteren Weg!

 

(cw)

 

Umfrage: Englisch im Deutschunterricht

Sehr geehrte Lehrkräfte,

ich bin Ilona Beewen und studiere an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Im Rahmen meines Studiums führe ich eine Umfrage durch, um zu untersuchen, inwiefern die englische Sprache im Deutschunterricht als Hindernis oder als Unterstützung betrachtet wird.  Die Umfrage dauert etwa 10 Minuten und besteht aus 30 Fragen.

Ihre Meinung ist für meine Forschung von unschätzbarem Wert und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, um an dieser Umfrage teilzunehmen. Die Umfrage ist anonym und alle Antworten werden streng vertraulich behandelt. Bitte beantworten Sie die Fragen so ehrlich wie möglich, um mir zu helfen, ein umfassendes Bild zu erhalten.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an dieser Umfrage. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mich gerne über meine E-Mail-Adresse ilona.saathoff@uni-oldenburg.de kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Beewen

Demo in Hamburg: "Schluss mit prekär"

"Schluss mit prekär" war das Motto der Demonstration am 29.1.2024  in Hamburg, an der mehr als 300 Kolleg*innen teilnahmen und  für gerechte und faire Arbeitsbedingungen in der  Erwachsenenbildung auf die Straße gingen. Die Demonstration, die von der Hamburger GEW-Fachgruppe Erwachsenenbildung organisiert wurde, startete vor der Landesgeschäftsstelle der Grünen und endete gegenüber dem Parlamentsbüro der SPD.  

Sowohl Kolleg*innen aus der VHS als auch von privaten Trägern haben zum Teil unterstützt von Teilnehmenden ihrer Kurse, die sich mit ihren Lehrkräften solidarisierten, ihren Unmut kundgetan und vom Rot-Grünen Senat gefordert:

 

- endlich einen Branchentarifvertrag für die Erwachsenenbildung mit festen Stellen für die Lehrkräfte und einer Eingruppierung analog E13 TVöD

- endlich eine Obergrenze für Unterrichtseinheiten bei fest angestellten Lehrkräften:

nicht mehr als 25 Unterrichtseinheiten bei einer Vollzeitstelle

- endlich eine soziale Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Honorarlehrkräfte bei der VHS und bei anderen Trägern: hälftige Beteiligung an den Sozialversicherungsbeiträgen, Ausfallhonorar bei Krankheit…

- endlich Honorare, von denen die Lehrkräfte leben können

- endlich von der Bürgerschaft eine entsprechende Ausstattung des Hamburger Haushalts und unterstützende Initiativen auf Bundesebene für die Belange der Lehrkräfte

- Schluss mit prekär!!

 

Es gab Solidaritätsadressen für uns aus mehreren Bundesländern. Auch Tanja Chawla, 1. Vorsitzende des DGB Hamburg, hat in einer viel beklatschten Rede ihre Solidarität mit unseren Forderungen ausgesprochen.

 

Das war die größte Demo der Erwachsenbildung seit langer Zeit in Hamburg. Es soll jetzt politische Gespräche mit den Fraktionen der SPD und den Grünen geben.

Unsere berechtigten Forderungen müssen sowohl in Hamburg als auch auf Bundesebene durchgesetzt werden.

(clm)

BAMF führt Job-BSK ein

Das BAMF informiert in seinem aktuellen Trägerrundschreiben über die Einführung der Job-BSK. "Die Job-BSK sind inhaltlich und organisatorisch stark auf Tätigkeiten im Betrieb ausgerichtet und können einfach beim Arbeitgeber eingerichtet werden. Sie ergänzen das bestehende Angebot an Berufssprachkursen um einen wichtigen Baustein, die regulären Berufssprachkurse werden weiterhin eine wichtige Rolle bei einer potenzialadäquaten sprachlichen Qualifikation von Menschen mit Migrationshintergrund spielen. Mit den neuen Job-BSK möchten wir mit Ihnen neue Wege gehen. Den Kursträgern und Lehrkräften übertragen wir bei der Erprobung neue Gestaltungsfreiheit ebenso wie mehr Verantwortung. Insbesondere verzichten wir auf enge Vorgaben zu Kursinhalten und -organisation und für alle fachspezifischen Kurse, die nicht auf eine Prüfung vorbereiten, auf eine gesonderte Zulassung. Für eine auch generell passgenauere Kurszusteuerung kann bei Personen, die das Sprachniveau A2GER, aber nicht B1 GER im DTZ erreicht haben, zudem künftig nach Prüfung des Einzelfalls auf den Wiederholungskurs im Integrationskurs verzichtet werden."

Das pädagogische Konzept liegt dem Trägerrundschreiben bei.

(as)

Dialog Erwachsenenbildung: Interview mit Dieter Hartmann


Prof. Dr. Dieter Nittel
ist eine Koryphäe der deutschen Erwachsenenbildung und lehrt, forscht und publiziert dazu seit Jahrzehnten in Ffm. Er und sein Team verantworten eine Interviewreihe zum Thema Erwachsenenbildung, in der nun aktuell Dieter Hartmann (Bild links) Gesprächspartner war.

Hartmann wiederum ist in Berlin VHS-Dozent und Mit-Organisator der Initiative "VHS-Tarifvertrag - VHS-DozentInnen verdienen mehr!", die sich für eine bessere soziale Absicherung sowie höhere Honorare von VHS-Lehrkräften einsetzt. Dazu gehört auch die Forderung nach einem Tarifvertrag für  arbeitnehmerähnliche VHS-Dozent*innen.

Nittel teilt als Begleittext zum Interview mit: "Das Interview mit dem Berliner Kollegen Hartmann zeigt, dass der  Zusammenschluss von Kursleiter*innen und ihr interessengeleitetes  Handeln die materielle Lage des lehrenden Personals in einer Region mittelfristig spürbar verbessern können." Das stimmt insofern, als dass die Berliner Kollegen u.a. ab dem vierten Krankentag ein Krankengeld, höhere Honorare und noch mehr ("das Berliner Modell") durchgesetzt haben.

Nittel weiter: "Der konkrete Vorschlag des Gesprächspartners – dass die Integrationskurse vom Modus der Vorbereitung in den der Begleitung einer Inklusion in den Arbeitsmarkt  wechseln sollten – unterstreicht seine berufspolitische Expertise."
Allerdings erkennt auch Nittel, dass es teilweise eher deprimierende Erfahrungen von Hartmann sind, wenn dieser über den Umgang mit Honorarkräften speziell in den I-Kursen an der VHS berichtet. In einem überaus wissenschaftlichen Jargon heißt das dann bei Nittel: "Die in den Selbstbeschreibungen der Berufspraxis zum Ausdruck kommende  „eingehüllte Rationalität“ steht in einem auffälligen Kontrast zur  Behäbigkeit und Innovationsfeindlichkeit der aktuellen Bildungspolitik."

Dieter Hartmann allerdings muss man größten Respekt zollen, wenn dieser vom jahrelangen Kampf mit den Beschäftigungspraktiken der VHS erzählt und interessanterweise ist dabei der entscheidende Verbündete der Honorarkräfte beim Kampf um Sicherheit und Anerkennung die Gewerkschaft ver.di.

 (cw)

Wichtige Gespräche im BMAS

Am Freitag, den 19.1.2024, hat eine Sprecherin des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte zusammen mit der Stellvertretenden Verbandsdirektorin des Deutschen Volkshochschulverbands DVV, Gundula Frieling, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung BBB, Thiemo Fojkar, und dem Geschäftsführer des BBB, Sören Kosanke, auf Einladung von Staatssekretärin Gebers BMAS an einem Austausch in großer Runde über den offenen Brief „Gesamtprogramm Sprache retten jetzt" und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Vergütungs- und Kostenerstattungssystematik teilgenommen. Die Leiterin des Berufsverbands Integrations- und Berufssprachkurse BvIB war ebenfalls eingeladen, aber verhindert. Weitere teilnehmende Mitarbeiter*innen des BMAS waren neben Staatssekretärin Gebers, Dr. Anna Wilde, Leiterin Referat Migration, Bianca Leutgeb, Sachbearbeiterin, Fabian Langenbruch, Abteilung 1 Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung und Kristin Steinbring-May, Referat IIIa 6 Tarifvertragsrecht, Mindestlohnrecht, Entsenderecht.

 

Zunächst erhielt die Sprecherin des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte die Gelegenheit, die Arbeitssituation der Lehrkräfte im Gesamtprogramm Sprache darzustellen. Die Sprecherin des Bündnisses erläuterte unter Bezugnahme auf die aktuellen Daten des EvIK III den Widerspruch zwischen der dort genannten „hohen Arbeitszufriedenheit" der Lehrkräfte und der im Evik ebenfalls festgestellten Tatsache, dass die Träger „von einer hohen Anzahl an Honorarkräften sowie großen Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden…" berichten. Sie stellte den Gegensatz von „hoher Arbeitszufriedenheit" und Prekariat dar, erläuterte prekäre Honorartätigkeit sowie prekäre Anstellung und fokussierte das Verhältnis von Arbeitszeiten und Vergütung. Sie belegte anhand der Daten des EvIK, dass die Mehrheit der Lehrkräfte de facto zwischen 20 und unter 30 Unterrichtseinheiten unterrichten und begründete dies damit, dass dauerhaft 35, 40 oder mehr Unterrichtseinheiten, nicht nur die Gesundheit der Lehrkräfte gefährden, sondern auch die Qualität des Unterrichts negativ beeinflussen würden. Sie erklärte, dass dies katastrophale Auswirkungen auf Vergütung und Rentenanwartschaft der Lehrkräfte hat, weil 20 bis unter 30 UE offiziell nur als Teilzeit gelten, da die umfangreichen Zusammenhangstätigkeiten weitgehend gratis erbracht werden müssten. Abschließend stellte sie fest, dass die nach wie vor prekären Beschäftigungsverhältnisse für Honorarlehrkräfte und angestellte Lehrkräfte die Hauptursache für den Mangel an qualifizierten Fachkräften im staatlichen Gesamtprogramm Sprache seien, der sich deutlich verstärken werde, da heute schon 18,1% der Integrationskurslehrkräfte 65 Jahre oder älter seien. Notwendig sei der Abschluss eines Branchentarifvertrags, in dem nicht nur eine Dynamisierung und Tarifierung der Vergütung der Lehrkräfte entsprechend der Lohnentwicklung in vergleichbaren Bereichen geregelt würde, sondern auch Entgeltstufen und eine feste Obergrenze für die UE bei einer Vollzeitstelle orientiert am Stand der Wissenschaft festgelegt würden.

 

Gundula Frieling erläuterte für den DVV, dass für die Träger eine vorausschauende Planung vonnöten sei. Sie schlug vor, die bisherige Fördersystematik der Kostenerstattung durch eine Sockelfinanzierung zu abzulösen, die bei 60–70 Prozent der bisherigen Förderung liegen könnte. Diese größere Planungssicherheit würde die Festanstellung von Lehrkräften erleichtern. Außerdem sei ein Bürokratieabbau unbedingt notwendig.

 

Thiemo Fojkar führte ebenfalls aus, dass eine finanzielle Planungssicherheit für die Träger Voraussetzung sei, um die notwendigen Verbesserungen für die Lehrkräfte umsetzen zu können. Er stellte fest, dass für ihn das Hauptziel sei, die Arbeitskräfte zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 

(clm)

Interview mit dem Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte

In "Forum Arbeit", der Zeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V. (bag arbeit), erschien ein ausführliches Interview mit dem Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte. Es geht und die Entstehung des Bündnisses, seine Struktur, Arbeitsweise und vor allem seine Ziele. "Das grundsätzliche Problem ist das Fehlen von Dauerstrukturen und die extreme Unterfinanzierung der Erwachsenenbildung." 

(as)

Demo in Hamburg: SCHLUSS MIT PREKÄR!

Am 29.01.24 organisiert die Hamburger GEW eine Demo gegen prekäre Arbeitsbedingungen. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte unterstützt die Veranstaltung und ruft alle Kolleg*innen aus Hamburg und anderen Städten auf, an ihr teilzunehmen.

 

„Stadt der Guten Arbeit“ ist eine zentrale Forderung des Hamburger rot-grünen Koalitionsvertrages von 2020. Dort steht: „In allen von der Stadt beeinflussbaren Bereichen müssen die Prinzipien von „Guter Arbeit“ gewährleistet werden.“

In der Branche der Erwachsenenbildung ist das ganz und gar nicht der Fall. Hier arbeiten die Lehrkräfte (es sind etwa genauso viele wie an den Hamburger Schulen) weitgehend prekär, das heißt zu schlechten Honoraren und Löhnen, von denen man kaum leben geschweige denn eine Familie ernähren kann, ohne soziale Absicherung wie Kranken—oder Rentenversicherung, ohne Tarifverträge. Das sind die Prinzipien schlechter Arbeit. 

Die Lehrkräfte und die GEW als ihre Gewerkschaft sind nicht bereit, das länger hinzunehmen. Wir leisten gesellschaftlich wertvolle Arbeit. In Integrations- und Sprachkursen, in der Alphabetisierung, in der politischen Bildung, in der beruflichen Aus- und Fortbildung."

 

"Wir fordern:

- endlich einen Branchentarifvertrag für die Erwachsenenbildung mit festen Stellen für die Lehrkräfte und einer Eingruppierung analog E13 TVöD

- endlich eine Obergrenze für Unterrichtseinheiten bei fest angestellten Lehrkräften: nicht mehr als 25 Unterrichtseinheiten bei einer Vollzeitstelle

- endlich eine soziale Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Honorarlehrkräfte bei der VHS und bei anderen Trägern: hälftige Beteiligung an den Sozialversicherungsbeiträgen, Ausfallhonorar bei Krankheit…

- endlich Honorare, von denen die Lehrkräfte leben können

- endlich von der Bürgerschaft eine entsprechende Ausstattung des Hamburger Haushalts und unterstützende Initiativen auf Bundesebene für die Belange der Lehrkräfte"

(as)

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Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte im Interview

Bild von Cornelia Schneider-Frank auf Pixabay
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In der Rheinischen Post ist gestern ein Interview mit einem der SprecherInnen des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte erschienen. Es werden vor allem Gründe für die nicht guten Prüfungsergebnisse in den I-Kursen und die prekären Arbeitsbedingungen in der Branche thematisiert.

DaF/DaZ in der Presse

Bild von congerdesign auf Pixabay
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Vor kurzem erschienen in der Presse zwei Artikel, die sich mit dem DaF/DaZ-Bereich befassen.

 

Die Zeit berichtet in ihrem Beitrag "Integrations-Lehrkräfte fordern bessere Arbeitsbedingungen" über die Forderungen der Lehrkräfte der Integrations- und Berufssprachkurse an der Volkshochschule Hamburg, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es geht vor allem um die Lage der Arbeitnehmerähnlichen. "Es liegt aber nicht nur am BAMF, sondern in der Hand des Hamburger Senats, endlich etwas für uns Lehrkräfte zu tun», heißt es in Schreiben einiger Lehrkräfte an Mitglieder des Hamburger Senats. «Die Stadtstaaten Berlin und Bremen haben es vor Jahren vorgemacht, dort werden Sozialleistungen anteilig übernommen, im Krankheitsfall gibt es eine Lohnfortzahlung."

Die Zeit erwähnt auch die von der Hamburger GEW geplante Demo am 29.01.

 

In dem Beitrag der Rheinischen Post "Was sich bei Sprachkursen für Migranten ändern muss" geht es um die Kursabbrüche und Erfolgsquote in den I-Kursen, die Qualität der Kurse und um das angestrebte Niveau. 

(as)

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