Rechtliche Tipps


Viele Honorarlehrkräfte haben sich nicht freiwillig für die Selbstständigkeit entschieden. Mit den rechtlichen Fragen sind sie trotzdem konfrontiert, oftmals ohne Unterstützung. Einige hilfreiche Links und Hinweise haben wir daher hier zusammengestellt.

 

Auch wenn die Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt werden, können wir für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr leisten. Rechtssicherheit bietet nur eine professionelle Rechtsberatung, die wir als ehrenamtliche Organisation nicht anbieten.

  • Zum Einstieg: Die GEW bietet einen Ratgeber für freie Lehrkräfte kostenlos zum Download an. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich! Der Ratgeber ist sehr gut geeignet, um einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Aspekte der Selbstständigkeit zu erhalten. Manche Details können aber in der Kürze der Broschüre nicht bearbeitet werden.
    - Zu den wichtigsten 10 Tipps
    - Ratgeber "Richtig sebstständig?" im Volltext (PDF-Download)
  • Einen umfangreichen Ratgeber bietet die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit dem "mediafon" an:
    - Einige Inhalte stehen in der Online-Version kostenlos zur Verfügung.
    - Der vollständige Ratgeber in Printform ist für 5 Euro (ver.di-Mitglieder) bzw. 25 Euro (Nicht-Mitglieder) online bestellbar.
  • Wenn das Geld nicht reicht gibt der DGB Rat in der Broschüre "Tipps für Selbstständige" (2017). Sie wird gegen Versandkosten zur Bestellung angeboten.
  • Die GEW-Beratungshotline für freie Lehrkräfte steht leider nur Mitgliedern in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zur Verfügung.


Für weniger Frust bei der Auftragssuche: Die transparente Stellenbörse vom Forum Deutsch als Fremdsprache schaltet ausschließlich Gesuche frei, die alle wichtigen Konditionen offen legen. So ist sofort ersichtlich, für welchen Auftrag sich die Bewerbung überhaupt lohnt, und für welchen man sich die Mühe getrost sparen kann. Auf einem Markt wie Deutsch als Fremdsprache, wo sich bisweilen bizarre Angebote tummeln, ist dieser Service Gold wert.


Unabhängig von der Honorarhöhe gilt: Du musst etwa 50% davon für Abgaben und Puffer zurücklegen!


Ein Selbstständigenhonorar muss die Abgaben zur Sozialversicherung, die Risiken von Krankheit und Kursausfall, die Vor- und Nachbereitungszeit sowie Weiterbildungszeiten berücksichtigen. Aus diesem Grund halten wir ein Honorar von 60 Euro / Unterrichtseinheit (UE) für angemessen. Um wenigstens auf den Bruttolohn zu kommen, der dem Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung entspricht, wäre ab 1.1.2018 ein Honorar von 38 Euro / UE nötig. In der Realität liegen die Honorare unter beiden Beträgen:
  • Im Integrationskurs beträgt das Mindesthonorar 35 Euro / Unterrichtseinheit (UE). Allerdings gibt es ein legales Schlupfloch, dieses Mindesthonorar zu umgehen, welches laut BAMF-Auskunft von 5% der Träger genutzt wird. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte fordert die Schließung sämtlicher Schlupflöcher und bittet Lehrkräfte, keine Integrationskurse unter 35 Euro / UE zu unterrichten.
  • Außerhalb der Integrationskurse liegen die Honorare meist zwischen 20 und 30 Euro / UE. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte spricht sich für die Angleichung der Honorare an den Integrationskurs aus, da es sich um vergleichbare Arbeit handelt. Diese Forderung wurde nur an sehr wenigen Standorten und ausschließlich auf massiven Druck der Kolleg*innen hin umgesetzt:
    - VHS Köln: 35 Euro / UE in Integrationskursen, allen anderen DaF-Kursen, bei anderen Fächern für arbeitnehmerähnliche Dozent*innen
    - VHS Mannheim: 35 Euro / UE in Integrationskursen und in allen anderen DaF-Kursen
    - Bildungsverein Hannover: 35 Euro / UE in Integrationskursen und in allen anderen DaF-Kursen
    - VHS Berlin: Sonderregelung Berliner Modell


Wenn man als selbstständig tätige Lehrkraft im Haupt- und Nebenberuf mehr als 450,00 Euro monatlich verdient und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dann ist man laut der DRV rentenversicherungspflichtig. Wenn Du Dich nicht anmeldest, bedeutet das nicht nur fehlende Beitragsjahre bei der Rente. Es bedeutet auch, dass Du Beitragsschulden anhäufst: Denn wenn Du Dich zu einem späteren Zeitpunkt anmeldest, musst Du die Beiträge für alle nichtgemeldeten Monate nachzahlen.
Deshalb, liebe Kollegin, lieber Kollege: melde Dich so bald wie möglich bei der Rentenversicherung. Wenn Du die Beiträge nicht zahlen kannst, lass Dich bei den Versicherungen beraten, es gibt bestimmte Härtefallregelungen. In den ersten Jahren der Selbstständigkeit kann man auch den halben Regelbeitrag zahlen. Die Anmeldung zu vermeiden macht es jedenfalls nicht besser, sondern immer schlimmer.


Wie hoch sind die Mindestbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse? Welche Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung gibt es? Was ändert sich 2018 bei der Beitragsberechnung? Diese Fragen beantwortet das Infoblatt Krankenkasse.
Wichtig: Als Honorarlehrkraft bist Du kranken- und rentenversicherungspflichtig.


"Endlich in der Festanstellung..." Für manche Lehrkräfte wird dieser Traum leider zum Albtraum, denn es befinden sich unter den Festanstellungen auch einige "Mogelpackungen." Daher gilt es, einen Arbeitsvertrag vorher genau zu prüfen.

  • Die Arbeitszeit ist oft unzureichend spezifiziert. Dazu gehört nicht nur die Präsenzzeit, sondern auch die Vor- und Nachbereitung. Der Vertrag muss deutlich machen, wie viele Unterrichtseinheiten als Vollzeit betrachtet werden. Wir empfehlen 25 UE als Vollzeitdeputat. Dieses Deputat wird auch von der GEW genannt und ist im Tarifvertrag des Goethe-Instituts bereits verankert.
  • Es muss ersichtlich sein, was abgesehen vom reinen Deutschunterricht noch erwartet wird: Fortbildungen, Konferenzen und Verwaltungsarbeiten sind ebenfalls Arbeitszeit und müssen angerechnet werden, optimalerweise nach einem festen Schlüssel.
  • Die Einsatzzeiten sollten ersichtlich sein. Festangestellte werden gerne als Vertretungskräfte eingesetzt, dabei muss es aber Grenzen der Verfügbarkeit geben dürfen. Nach Teilzeit- und Befristungsgesetz muss der Arbeitgeber den Einsatzplan mindestens vier Werktage vorher mitteilen.
  • Die Einsatzorte sollten ersichtlich sein. Grundsätzlich geht man von einem Haupteinsatzort aus, die Anfahrt gilt nicht als Arbeitszeit. Bei davon abweichenden Einsatzorten sollte die Anfahrt als Arbeitszeit gerechnet werden.
  • Als Arbeitnehmer*in ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dringend empfehlenswert. Im Gegensatz zu Honorarkräften haben Arbeitnehmer*innen eine Vielzahl an Rechten, die Du mithilfe einer Gewerkschaft besser schützen kannst. Gewerkschaften bieten Rechtsberatung, eine Rechtsschutzversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Erlegt der Arbeitgeber den Angestellten regelmäßig zu viel Arbeit auf, besteht das Instrument der Überlastungsanzeige: Information von ver.di I GEW


Nur wenige Lehrkräfte wissen, dass sie unter bestimmten Vorraussetzungen auch als Freiberufler*innen einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Trotzdem halten wir es für eine notwendige "Grundbildung" von Dozent*innen, den Anspruch auf Urlaubsentgelt zu kennen - unabhängig davon, ob er dann eingefordert wird oder nicht.
Wir wissen derzeit bundesweit nur von acht Volkshochschulen, an denen freie Lehrkräfte Urlaubsentgelt beantragt haben. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte leistet daher Aufklärungsarbeit über diesen Rechtsanspruch und unterstützt Kolleg*innen bei der Antragstellung. Das BAMF fordern wir auf, die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Integrationskursen durch Vorgaben und finanzielle Mittel sicherzustellen. Wir raten den Kollegen und Kolleginnen davon ab, das Urlaubsentegelt allein zu beantragen. Das wird wahrscheinlich zur Beendigung der Zusammenerbeit mit dem Träger führen. Man sollte sich mit vielen Kolleg*innen zusammentun, die Unterstützung einer Gewerkschaft oder einens Anwalts suchen und gemeinsam den Antrag stellen.

Infoheft Urlaubsentgelt


Als individuelle Vorteile bieten Gewerkschaften eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.
Leider genießen Honorarkräfte gar nicht so viele Rechte, dass eine Gewerkschaft viel zu verteidigen hätte. Gerade politisch aktive Honorarkräfte sind trotzdem oft Mitglied, denn Gewerkschaften bieten auch Ressourcen, Know-How, Unterstützung und Netzwerke. Wer als nicht-aktive Lehrkraft in die Gewerkschaft eintritt, unterstützt damit indirekt auch die Aktiven.
Bei DGB-Gewerkschaften beträgt der Mitgliedsbeitrag für Honorarkräfte 0,55% des Monatsbruttos. Der Mitgliedsbeitrag kann in der Steuererklärung als Betriebsausgabe angerechnet werden.

→ Profil von ver.di und GEW: Infoblatt Gewerkschaften


Scheinselbstständigkeit ist ein hochkomplexes Thema. Was unter der Scheinselbstständigkeit zu verstehen ist, wird sehr gut von IHK Franfurt und Haufe erklärt.
Speziell mit den VHS-Dozenten befasst sich scheinselbststaendigkeit.de. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung bietet eine kostenlose Beratung an.
Grundsätzlich kann Scheinselbstständigkeit immer nur in einer Einzelfallprüfung festgestellt werden. Entscheidende Kriterien sind die wirtschaftliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Die Anzahl der Autraggeber ist nicht entscheidend. Man kann auch nur einen haben und trotzdem nicht scheinselbstständig sein, wenn man nicht weisungsgebunden ist. Gibt es mehrere Auftraggeber, muss jedes Vertragsverhältnis für sich beurteilt werden. Wichtig sind Unterschiede zwischen Selbstständigen und Festangestellten, falls der Träger nicht nur Honorarkräfte beschäftigt. Die DRV schaut auch darauf, wer das unternehmerische Risiko trägt, wenn die Kurse ausfallen. Hilfreich ist auch, wenn ein selbstständiger Dozent eine eigene Webseite hat, mit der er für sich und seine Kurse wirbt.
Für Unruhe sorgte in den letzten Jahren die Deutsche Rentenversicherung, die sich offenbar zunehmend für den Status der Freiberufler*innen interessiert. Der Grund: Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, so muss der Auftraggeber Sozialvesicherungsbeiträge nachzahlen. Die Lehrkraft hat theoretisch nichts zu befürchten, solange sie ordnungsgemäß ihre Rentenversicherung gezahlt hat. In der Praxis kommt es im Fall einer Prüfung auch für Lehrkräfte zu Verwerfungen. Das Goethe-Institut reagierte auf die Prüfung, indem es eine große Zahl freier Dozent*innen quasi über Nacht auf die Straße setzte. Ganz anders die Reaktion der Musikschule in Mettmann: Sie übernahm ihre freien Lehrkräfte in Festverträge (und wollte dies später, als die Gefahr der Prüfung gebannt schien, prompt wieder rückgängig machen).

In der Übersicht Scheinselbstständigkeit sammeln wir Beispiele aus verschiedenen Branchen, die ein Gefühl dafür vermitteln, wie Scheinselbstständigkeit konkret aussehen kann.