Viele Honorarlehrkräfte haben sich nicht freiwillig für die Selbstständigkeit entschieden. Mit den rechtlichen Fragen sind sie trotzdem konfrontiert, oftmals ohne Unterstützung. Einige hilfreiche Links und Hinweise haben wir daher hier zusammengestellt.
Auch wenn die Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt werden, können wir für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr leisten. Rechtssicherheit bietet nur
eine professionelle Rechtsberatung, die wir als ehrenamtliche Organisation nicht anbieten.
Für weniger Frust bei der Auftragssuche: Die transparente Stellenbörse vom Forum Deutsch als
Fremdsprache schaltet ausschließlich Gesuche frei, die alle wichtigen Konditionen offen legen. So ist sofort ersichtlich, für welchen Auftrag sich die Bewerbung überhaupt lohnt, und für
welchen man sich die Mühe getrost sparen kann. Auf einem Markt wie Deutsch als Fremdsprache, wo sich bisweilen bizarre Angebote tummeln, ist dieser Service Gold wert.
Unabhängig von der Honorarhöhe gilt: Du musst etwa 50% davon für Abgaben und Puffer zurücklegen!
Wenn man als selbstständig tätige Lehrkraft im Haupt- und Nebenberuf mehr als 450,00 Euro monatlich verdient und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dann ist
man laut der
DRV rentenversicherungspflichtig. Wenn Du Dich nicht anmeldest, bedeutet das nicht nur fehlende Beitragsjahre bei der Rente. Es bedeutet auch, dass Du Beitragsschulden anhäufst: Denn wenn
Du Dich zu einem späteren Zeitpunkt anmeldest, musst Du die Beiträge für alle nichtgemeldeten Monate nachzahlen.
Deshalb, liebe Kollegin, lieber Kollege: melde Dich so bald wie möglich bei der Rentenversicherung. Wenn Du die Beiträge nicht zahlen kannst, lass Dich bei den Versicherungen beraten, es gibt
bestimmte Härtefallregelungen. In den ersten Jahren der Selbstständigkeit kann man auch den halben Regelbeitrag zahlen. Die Anmeldung zu vermeiden macht es jedenfalls nicht besser, sondern
immer schlimmer.
Wie hoch sind die Mindestbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse? Welche Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung gibt es? Was ändert sich 2018 bei der Beitragsberechnung? Diese Fragen
beantwortet das Infoblatt Krankenkasse.
Wichtig: Als Honorarlehrkraft bist Du kranken- und rentenversicherungspflichtig.
"Endlich in der Festanstellung..." Für manche Lehrkräfte wird dieser Traum leider zum Albtraum, denn es befinden sich unter den Festanstellungen auch einige "Mogelpackungen." Daher gilt es,
einen Arbeitsvertrag vorher genau zu prüfen.
Nur wenige Lehrkräfte wissen, dass sie unter bestimmten Vorraussetzungen auch als Freiberufler*innen einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Trotzdem halten wir es
für eine notwendige "Grundbildung" von Dozent*innen, den Anspruch auf Urlaubsentgelt zu kennen - unabhängig davon, ob er dann eingefordert wird oder nicht.
Wir wissen derzeit bundesweit nur von acht Volkshochschulen, an denen freie Lehrkräfte Urlaubsentgelt beantragt haben. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte leistet daher Aufklärungsarbeit über
diesen Rechtsanspruch und unterstützt Kolleg*innen bei der Antragstellung. Das BAMF fordern wir auf, die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Integrationskursen durch Vorgaben und finanzielle
Mittel sicherzustellen. Wir raten den Kollegen und Kolleginnen davon ab, das Urlaubsentegelt allein zu beantragen. Das wird wahrscheinlich zur Beendigung der Zusammenerbeit mit dem Träger
führen. Man sollte sich mit vielen Kolleg*innen zusammentun, die Unterstützung einer Gewerkschaft oder einens Anwalts suchen und gemeinsam den Antrag stellen.
→ Infoheft Urlaubsentgelt
Als individuelle Vorteile bieten Gewerkschaften eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.
Leider genießen Honorarkräfte gar nicht so viele Rechte, dass eine Gewerkschaft viel zu verteidigen hätte. Gerade politisch aktive Honorarkräfte sind trotzdem oft Mitglied, denn
Gewerkschaften bieten auch Ressourcen, Know-How, Unterstützung und Netzwerke. Wer als nicht-aktive Lehrkraft in die Gewerkschaft eintritt, unterstützt damit indirekt auch die Aktiven.
Bei DGB-Gewerkschaften beträgt der Mitgliedsbeitrag für Honorarkräfte 0,55% des Monatsbruttos. Der Mitgliedsbeitrag kann in der Steuererklärung als Betriebsausgabe angerechnet werden.
→ Profil von ver.di und GEW: Infoblatt Gewerkschaften
Scheinselbstständigkeit ist ein hochkomplexes Thema. Was unter der Scheinselbstständigkeit zu verstehen ist, wird sehr gut von IHK Franfurt und Haufe erklärt.
Speziell mit den VHS-Dozenten befasst sich scheinselbststaendigkeit.de. Die Clearingstelle der Deutschen
Rentenversicherung bietet eine kostenlose Beratung an.
Grundsätzlich kann Scheinselbstständigkeit immer nur in einer Einzelfallprüfung festgestellt werden. Entscheidende Kriterien sind die wirtschaftliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.
Die Anzahl der Autraggeber ist nicht entscheidend. Man kann auch nur einen haben und trotzdem nicht scheinselbstständig sein, wenn man nicht weisungsgebunden ist. Gibt es mehrere
Auftraggeber, muss jedes Vertragsverhältnis für sich beurteilt werden. Wichtig sind Unterschiede zwischen Selbstständigen und Festangestellten, falls der Träger nicht nur Honorarkräfte
beschäftigt. Die DRV schaut auch darauf, wer das unternehmerische Risiko trägt, wenn die Kurse ausfallen. Hilfreich ist auch, wenn ein selbstständiger Dozent eine eigene Webseite hat, mit der
er für sich und seine Kurse wirbt.
Für Unruhe sorgte in den letzten Jahren die Deutsche Rentenversicherung, die sich offenbar zunehmend für den Status der Freiberufler*innen interessiert. Der Grund: Wird
Scheinselbstständigkeit festgestellt, so muss der Auftraggeber Sozialvesicherungsbeiträge nachzahlen. Die Lehrkraft hat theoretisch nichts zu befürchten, solange sie ordnungsgemäß ihre
Rentenversicherung gezahlt hat. In der Praxis kommt es im Fall einer Prüfung auch für Lehrkräfte zu Verwerfungen. Das Goethe-Institut reagierte auf die Prüfung, indem es eine große Zahl
freier Dozent*innen quasi über Nacht auf die Straße setzte. Ganz anders die Reaktion der Musikschule in Mettmann: Sie übernahm ihre freien Lehrkräfte in Festverträge (und wollte dies später,
als die Gefahr der Prüfung gebannt schien, prompt wieder rückgängig machen).
In der Übersicht Scheinselbstständigkeit sammeln wir Beispiele aus verschiedenen
Branchen, die ein Gefühl dafür vermitteln, wie Scheinselbstständigkeit konkret aussehen kann.