29 UE: Maximale wöchentliche Unterrichtseinheiten von festangestellten Lehrkräften

In seinem Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 03/25 informiert das BAMF über die Festlegung von maximalen wöchentlichen Unterrichtseinheiten von festangestellten Lehrkräften.

"In der Arbeitsgruppe "Maximum wöchentlicher Unterrichtseinheiten für festangestellte Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen" haben zahlreiche Expertinnen und Experten aus den Bereichen Lehrkräfte, Berufsverbände, Kursträger, Gewerkschaften, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung darüber beraten, in welchem Verhältnis die Zahl der Unterrichtsstunden in Integrations- und Berufssprachkursen zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit stehen sollte.

Ziel war es, die sogenannten „Zusammenhangstätigkeiten“ angestellter Lehrkräfte außerhalb der Unterrichtstätigkeit konkret zu beschreiben und auf dieser Basis eine Schätzung zu deren Zeitbedarf zu erstellen.

Im Ergebnis wurde ermittelt, dass bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche nicht mehr als 29 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten geleistet werden sollten, um eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sicherzustellen. Es handelt sich dabei um einen rechnerischen Durchschnittswert für alle Kursarten, der als Richtwert verstanden werden kann. Bei einer Teilzeittätigkeit muss selbstverständlich eine der Wochenarbeitszeit entsprechende Umrechnung erfolgen. (...)

Die geänderten Nebenbestimmungen sind bei Abschluss entsprechender Arbeitsverträge zwischen Trägern und fest angestellten Lehrkräften sofort zu beachten. Ab dem 01.01.2026 finden sie uneingeschränkte Anwendung.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass freiberuflich tätige Lehrkräfte die Umstände ihrer Tätigkeit frei aushandeln können und auch nicht an gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerschutz wie die wöchentliche Höchstarbeitszeit gebunden sind. In der Konsequenz können die o.g. Maßstäbe daher bei freiberuflich Tätigen zwar als Orientierung dienen, Geltung entfalten sie indes ausschließlich für fest angestellte Lehrkräfte. Ein inhaltsgleiches Trägerrundschreiben ergeht an die Träger der Integrationssprachkurse."

In der Anlage steht geschrieben: "Bei festangestellten Lehrkräften soll bei einer Vollzeitstelle von 40 Wochenstunden eine regelmäßige Unterrichtszeit von 29 Unterrichtseinheiten nicht überschritten werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht gewährleisten zu können."

 

Es war das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, das im Jahre 2021 eine Faktorisierung des Unterrichts in den BAMF-Kursen gefordert hat. Wir haben dieses Projekt in Angriff genommen. Dann haben wir an einer Anhörung vor dem Expertengremium teilgenommen und haben immer wieder nachgehakt. Unser Ziel waren zwar 25 UE pro Woche, wie auch in der Studie der GEW Hamburg gefordert, aber 29 sind auf jeden Fall viel besser als die üblichen und sittenwidrigen 40 UE pro Woche. Insofern können wir von einem Erfolg sprechen.

Jetzt müssen die festangestellten Lehrkräfte aufpassen, wenn sie die neuen Verträge unterschreiben. Diese 29 UE sind nur die Unterrichtszeit. Dazu kommen noch die zahlreichen Zusammenhangtätigkeiten, wie z.B. Vor- und Nachbereitung, Fortbildung, Probeprüfungen, Übergabe usw., sodass wir am Ende Vollzeit, also 40 Zeitstunden arbeiten. Das neue Gehalt müsste also wie bisher bleiben und darf eigentlich den Mindestlohn in der Weiterbildung nicht unterschreiten. Auf diesen Mindestlohn haben sich ja viel Träger bis jetzt gern berufen. Es ist davon auszugehen, dass es vom BAMF noch genauere Bestimmungen geben wird.

 

Aber es liegt bereits jetzt eine sehr gute Argumentationshilfe für eventuelle Verhandlungen vor. Erwin Denzler, Wirtschafts- und Arbeitsjurist und Gewerkschaftssekretär bei der GEW Bayern, hat in seinem Beitrag "Angst vor dem Arbeitsvertrag" berechnet, dass eine feste Stelle mit 28 UE (pro Woche)  als Vollzeit  mit einem Bruttogehalt von ca. 3.385 Euro (Mindestlohn Weiterbildung)  auch mit den jetzigen Kostensätzen des BAMF problemlos zu finanzieren sei. 

(as)