Was passiert mit den Honorarlehrkräften, wenn ein Träger pleitegeht? Ich hatte mir die Frage nie gestellt, denn ich habe immer für öffentliche Einrichtungen gearbeitet. Es sind jedoch meist die privaten Träger, die pleitegehen. Jetzt ist dies einer Freundin passiert. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, etwas zu unternehmen.
Zuerst sollte daran erinnert werden, wie der vom BAMF vorgegebene Rahmen bei Integrations - und Berufssprachkursen aussieht: Für all diese Kurse hat das BAMF bekanntlich einen Vertrag mit den Trägern. Es hat sich immer verweigert, direkt als Auftrag- bzw. Arbeitgeber für die Lehrkräfte aufzutreten. Das BAMF erwartet von den Trägern lediglich, dass sie mit den Geldern die Lehrkräfte vergüten.
Aber was passiert, wenn ein Träger das Geld für andere Kosten benutzt? In dem mir bekannten Fall hat ein Träger 2024 mit den Zuwendungen vom BAMF nicht die Lehrkräfte vergütet, sondern Corona-Hilfsmittel (SodEG) zurückgezahlt.
Infolge von Infektionsschutzmaßnahmen hatte der Träger im März 2020 vorübergehend schließen müssen und als Kompensation umfangreiche Hilfsmittel im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetzes (SodEG) zugesprochen bekommen. Diese Mittel waren derart umfangreich, dass der Träger eine Privatschule im Ausland aufbaute.
2023 stand dann die Rückzahlung der SodEG-Mittel an, das Geld war aber längst im Ausland. Um dies zu verschleiern, tätigte der Träger die SodEG-Rückzahlungen aus den laufenden BAMF-Mitteln, die zur Vergütung der Lehrkräfte bestimmt waren.
Dies führte dazu, dass die Lehrkräfte über Monate nicht oder verspätet bezahlt wurden. Einige Lehrkräfte haben den Träger verlassen, andere haben ihn verklagt. Inzwischen ist der Träger pleite und die Honorarlehrkräfte stehen ganz unten auf der Liste der Erstattungsberechtigten aus der Insolvenzmasse.
Daher frage ich, ob jemand der Leser*innen des Blogs vom DaF/DaZ-Bündnis ähnliche Fälle kennt. Wenn ja, wäre es sehr gut, an die Redaktion zu schreiben, was in diesen Fällen passiert ist.
Mit mehr Hintergrundwissen sollten wir uns an die zuständigen Abgeordnete im Bundestag mit der Frage wenden, wie die Struktur des BAMFs einen solchen Missbrauch ermöglicht und was zu ändern wäre, damit das nicht passiert. Eventuell könnte eine schriftliche Anfrage an das Bundesministerium des Inneren folgen.
(lgu)