Gespräch mit Abgeordneten über Statusfeststellungsverfahren

Am 27.6.2024 fand ein Fachgespräch zum Thema "Statusfeststellungsverfahren der DRV für freiberuflich tätige Fachkräfte in der Weiterbildung" im Paul-Löbe-Haus in Berlin statt. Teilnehmende waren SPD-Abgeordnete des Ausschusses für Arbeit und Soziales sowie Vertreter*innen verschiedener Verbände, wie BBB, DVV, BVIB u.a.. Auch eine Vertreterin des Bündnisses  DaF/DaZ-Lehrkräfte  war dabei.

Dr. Martin Rosemann, Sprecher für Arbeit und Soziales, Bernd Rützel, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Angela Hohmann, Themenschwerpunkt Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Sozialversicherung, Manuel Gava, Themen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Selbstständigkeit, und Natalie Pawlik haben mit den Vertreter*innen der Bildungsbranche diskutiert. Die Vertreter*innen der Träger machten deutlich, dass die Auslegung  des "Herrenbergurteils" durch die DRV gravierende Auswirkungen nicht nur auf das Gesamtprogramm Sprache, sondern auf die gesamte Erwachsenenbildung habe. Der Einsatz von Honorardozent*innen sei notwendig, um flexibel reagieren zu können. Es wurde beschlossen, weiter im Gespräch zu  bleiben, um eine Lösung zu finden.

 

Die Vertreterin des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte stellte fest:

Grundsätzlich sind Festanstellungen zu begrüßen. So prekär, wie sie jetzt sind, sind sie jedoch nicht akzeptabel!!! Die Kolleg*innen, die jetzt aufgrund des Herrenbergurteils eine prekäre Anstellung annehmen sollen,  müssten dann viel mehr arbeiten für deutlich weniger Vergütung. Aus diesem Grund würden viele Lehrkräfte lieber das Gesamtprogramm Sprache verlassen, als von einer prekären Honorarstelle in ein noch prekäreres Angestelltenverhältnis zu wechseln, wodurch sich der Fachkräftemangel  an hochqualifizierten DaZ-Lehrkräften weiter verschärfen würde.

Konkurrenzfähige Löhne und Arbeitsbedingungen wie in anderen Lehrberufen wären notwendig, um Festanstellungen nicht nur für heute schon tätige Lehrkräfte attraktiv zu gestalten, sondern auch für den dringend benötigten akademischen Nachwuchs.

 

Grundsätzlich sollte es auch weiterhin möglich sein, in der Erwachsenenbildung selbstständig zu arbeiten. Die Entscheidung von Menschen, die sich aufgrund ihrer Lebenseinstellung bzw. Lebensplanung bewusst dafür entschieden haben, nicht angestellt arbeiten zu wollen, sollte akzeptiert werden.

Auch gibt es Gründe, die sich aus der Struktur des Gesamtprogramms Sprache ergeben, die Honorartätigkeit erfordern. Wie sollen Prüfungen im Gesamtprogramm Sprache abgenommen werden, wenn die dafür vorgeschriebenen externen Prüfer*innen nach der Logik der DRV Festangestellte des Trägers sein müssen?

 

FAZIT: Die Auslegung des Herrenbergurteils durch die DRV ignoriert die jetzige Struktur des Gesamtprogramms Sprache. Abgesehen von Festanstellungen mit konkurrenzfähigen Löhnen und Arbeitsbedingungen wie in anderen Lehrberufen, die notwendig wären, sollte es ebenfalls möglich sein, weiterhin als Honorarkraft tätig zu sein. Damit auch in Zukunft ausreichend hochqualifizierte Lehrkräfte für die Integration von Migrant*innen und die Arbeits- und Fachkräftegewinnung zur Verfügung stehen, ist, aus oben dargestellten Gründen, eine deutlich bessere Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache notwendig.

(clm)