"Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV"

Der VGSG (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland) übt in seinem Beitrag "Die große Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV" große Kritik an der Praxis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nach dem BSG-Urteil. 

Laut VGSD geht die DRV weit über das BSG-Urteil hinaus. "Das Element der Weisungsfreiheit rückt als Kriterium für Selbstständigkeit in den Hintergrund. Dabei sind in § 7 Absatz 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB) ohnehin nur zwei Kriterien für die abhängige Beschäftigung genannt: die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Mangels Positiv-Kriterien für Selbstständigkeit muss aus diesen beiden Kriterien in einem Umkehrschluss die Selbstständigkeit definiert werden. Nun wird auch noch die Bedeutung des einen Kriteriums abgeschmolzen. Die Eingliederung in die Arbeitsorganisation bekommt überragende Bedeutung. Weisungsfreiheit wird restriktiv interpretiert, das Unternehmerrisiko betont – und an Elementen wie eigenen Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln festgemacht."

"Man habe die "Beurteilungsmaßstäbe präzisiert", heißt es in dem Besprechungspapier. Das klingt unscheinbar im Verhältnis zu dem, was die praktische Auswirkung auf Zigtausende Lehrende ist – an Musikschulen, aber auch an Volkshochschulen, in Fitnessstudios und Sprachschulen. Warum nun ausgerechnet diese Offensive in den Lehrberufen, die nach § 6 SGB VI ohnehin auch als Selbstständige rentenversicherungspflichtig sind? Zum einen kann man – siehe Ärzte-Urteile – beobachten, wie seit Jahren eine Branche nach der anderen stärker ins Visier der DRV genommen wird. Zum anderen wissen Unterrichtende oft nichts von ihrer Rentenversicherungspflicht. Der DRV entgehen so Beiträge, an die sie über den Arbeitgeber bequemer herankommt. Zuletzt sind viele selbstständige Unterrichtende in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert, die zum Teil über einen Bundeszuschuss finanziert wird. Was jahrelang gängige Praxis war, wird nun in vielen Fällen nicht mehr zulässig sein. Ironie an der Sache: Es ist in vielen Fällen die öffentliche Hand, die Lehrende in prekären Verhältnissen beschäftigt hat, mit schlechter Bezahlung und aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen von nach der Sommerpause bis vor der Sommerpause. Die öffentliche Hand hat nun ihre eigenen Möglichkeiten, auf die veränderte Lage zu reagieren: Eine Kommune kann Geld zuschießen und Lehrkräfte fest anstellen."

(as)