Im Migazin erschien gestern ein ausführlicher und aussagekräftiger Beitrag von Christiane Carstensen (BVIB) zum aktuellen Umgang des BAMF mit den BSK-Lehrkräften. In ihrem Artikel "Mit Berufen spielt man nicht" übt Frau Carstensen massive Kritik an der aktuellen BSK-Politik des BAMF.
"Seit dem 24.02.22 zeichnet sich mit dem Überfall auf die Ukraine und dem Anstieg der Geflüchteten wieder einmal ein Lehrkräftemangel ab. Während Härtefallregelungen bisher unmöglich waren, hat das Bamf die Zugangsbeschränkungen für die Zusatzqualifizierung nun doch geändert und die Kollegen, die bisher ausgeschlossen wurden, können sich nun für die Bamf-Zusatzqualifizierung anmelden. Zusätzlich gibt es Ausnahmegenehmigungen für die Kollegen im Rentenalter. Gleichzeitig berichten Bamf-Mitarbeiter, dass man im Bamf überlege, die Zugangsbeschränkungen für Lehrkräfte generell zu senken, weil es einfach zu wenig Lehrkräfte gäbe.
Unabhängig davon, wie man zu den einzelnen Entscheidungen des Bamf steht, erweckt dieses irrlichternde Agieren kein Vertrauen in eine langfristige berufliche Perspektive. Warum sollte sich eine Uni-Absolventin mit einem Masterabschluss für Deutsch als Zweitsprache dafür entscheiden, in Bamf-Kursen zu unterrichten, wenn sie damit rechnen muss, dass ihr jederzeit von heute auf morgen trotz Abschluss und Berufserfahrung ihre berufliche Qualifikation abgesprochen werden kann und gleichzeitig ein paar Monate später darüber nachgedacht wird, die Zugangsbeschränkungen wieder zu senken?
Wie will man dem Lehrkräftemangel begegnen, wenn man Perspektiven nur für den Moment bietet?
Rein in die Kartoffel oder raus aus den Kartoffeln? Beliebigkeit oder Qualitätsstandards? Diese Frage will ich hier gar nicht beantworten. Aber ich will Sie fragen, wie man es verantworten kann, die Entscheidung über die berufliche Existenz von Menschen einer Bundesbehörde zu überlassen, die sich das Recht herausnimmt, über einen ganzen Berufsstand eruptiv nach dem eigenen tagesaktuellen Bedarf zu entscheiden. In jedem anderen Berufsfeld werden Fragen der Beruflichkeit in langen und mühevollen Aushandelsprozessen unter Beteiligung der relevanten Akteure wie Gewerkschaften, Berufsverbände, Universitäten etc. geregelt.
Für Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen – immerhin 55.000 Menschen – gilt dieses Recht nicht. Sie sind in ihrer Beruflichkeit als überwiegend akademisch qualifizierte Lehrkräfte den eruptiven, kurzfristigen und nicht paritätisch getragenen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgeliefert. Und sich dann über den Lehrkräftemangel wundern!"