Mindestlohn in der Weiterbildung steigt kräftig

Die GEW informiert in ihrer Pressemitteilung über das Ergebnis der Tarifverhandlungen von ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft  mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB). Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der Weiterbildung werde in den kommenden Jahren kräftig steigen.

"Die Tarifeinigung sieht vier Erhöhungsschritte vor: Ab dem 1. Januar 2023 um 4 Prozent, ab dem 1. Januar 2024 um weitere 4 Prozent, ab dem 1. Januar 2025 um weitere 4,25 Prozent, ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4,5 Prozent."

Dieser Mindestlohn ist auch für die Lehrkräfte in den BAMF-Kursen sehr wichtig, denn die Festangestellten werden meistens nach ihm bezahlt, leider ohne eine Faktorisierung des Unterrichts, sodass sie meistens weit unter diesem Mindestlohn liegen, wenn man Vor- und Nachbereitung sowie andere Aufgaben berücksichtigt.

Auch für die Honorarkräfte ist der Mindestlohn entscheidend, weil er in Honorar umgerechnet wird und als Orientierung für das BAMF-Mindesthonorar dient. 2020 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, dass das Mindesthonorar an die Erhöhungen des Mindestlohns in der Weiterbildung angepasst wird. Diese Dynamisierung hatte das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte jahrelang gefordert. Das Bündnis ist der Auffassung, dass bereits am 1. Januar 2022 das Mindesthonorar hätte angepasst und auf ca. 43 €  erhöht werden müssen. Diesbezügliche Schreiben des Bündnisses ans BAMF, BMI und BMAS sind bis jetzt nicht klar beantwortet worden. Das Bündnis kann nur noch einmal an alle Lehrkräfte appellieren, sich im Bündnis zu engagieren, in die Gewerkschaften einzutreten und den Hamburger Appell zu unterschreiben. Die Passivität, Ignoranz und Indolenz sehr vieler Kolleg*innen scheinen mit- wenn nicht sogar hauptverantwortlich für die schlechte Lage in unserer Branche zu sein.

(as)