Anbindung an die Selbstständigenverbände

Zum Adventstreffen lud die BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände) am 8.Dezember 2021 ein. Dabei tauschte man die bisherigen Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen aus. Unser Bündnis gehört der BAGSV an.

 

Der VGSD e.V. spricht in seinem Blogbeitrag vom wertschätzenden Ton des Koalitionsvertrags  und lobt dabei u.a. die Senkung der Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den kleinen Schritt der Verbesserung des Zugangs zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die Themen Statusfeststellungs-verfahren und Altersvorsorgepflicht werden weiterhin kritisch verfolgt.

 

Jimdo-Geschäftsführer und -Mitgründer Matthias Henze und Vice President Marketing bei Jimdo Stefanie Hämmerle setzen sich für www.wir-im-ifo.de, den Geschäftsklimaindex und die Sichtbarkeit von Kleinstunternehmenden und Selbstständigen ein. Um in der Politik und den Medien sichtbar zu werden, rufen sie auf, bei der monatlichen Umfrage kostenfrei mitzumachen. Nicht nur, dass Kleinstunternehmende und Selbstständige als Gruppe 81 % aller Unternehmen im Land ausmachten, so sei bisher eine hohe Anzahl an Registrierungen von der genannten Gruppe zu verzeichnen. Eine Überraschung – für das ifo!

Heißt für uns: Fleißig daran beteiligen!

Zum Hinweis: Auch für die Veranstaltungswirtschaft generierte das ifo den statistischen Messwert des ifo-index und mit dessen Hilfe gelang nun endlich die Sichtbarkeit der Branche. Nicht zuletzt befasste man sich an der TU Chemnitz mit der Herstellung einer Landkarte der Veranstaltungswirtschaft, vorgestellt von Geschäftsführerin eventleader Nicole Behr.

 

Ein weiteres Thema war der Stand der Neustarthilfe-Schlussabrechnung. Es wird auf die Frist des 31.12.2021 zur Abgabe hingewiesen. Sollte jemand die Frist versäumen, könnte es teuer werden: Die gänzliche Rückzahlung droht!

 

Auch angesprochen wurden die neuen Richtlinien der EU hinsichtlich der Plattformarbeit. Dazu hatte sich übrigens der DGB in seinem Positionspapier Plattformarbeit im März 2021 Gedanken gemacht, siehe insbesondere Seite 3f zur Stärkung der Tarifbindung und den §12a TVG.

 

Dem Presseartikel der Europäischen Kommission vom 09.12.2021 ist zu entnehmen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus erhalten sie zusätzlichen Schutz bei der Verwendung des so genannten algorithmischen Managements, also automatisierten Systemen, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstützen oder ersetzen. Das bedarf freilich der Zustimmung des EU-Parlaments und des Europäischen Rats.

(chh)