Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrem Artikel "Fronten zwischen VHS und Lehrerinnen verhärtet" ausführlich über den Streit dreier Kolleginnen, die der GEW und dem Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte angehören, mit der VHS Stuttgart ums Urlaubsentgelt (das im Beitrag unkorrekterweise "Urlaubsgeld" genannt wird).
Der Streit dauert schon lange. Heute wurde er erneut vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. "Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt die Honorarkräfte. Magdalena Wille von der GEW sagt, bei 25 Wochenstunden habe man eine volle Stelle. Und das beinhalte die Zahlung von Urlaubsentgelt. „Der Ausgang dieses Rechtsstreits hat bundesweite Auswirkungen.“ In diesem Punkt scheint ihr auch der VHS-Anwalt zuzustimmen: „Das Verfahren wird bis zum Bundesarbeitsgericht gehen.“
Die VHS-Leitung streitet die wirtschaftliche Abhängigkeit der Deutsch-Dozentinnen von ihrer Arbeit an der VHS ab. Da die Kurse nicht nahtlos ineinander übergingen und es zwischen den Kursen Vertragspausen gebe, bestehe kein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis der Frauen bei der Volkshochschule. Es gebe also keinen Anspruch auf Urlaubsentgelt, meint der Anwalt der VHS. „Das kann ich nicht ganz nachvollziehen“, sagt der Vorsitzende Richter Stefan Funk. Die Klägerinnen würden nahezu ihren kompletten Jahresverdienst durch die Arbeit bei der VHS erzielen. Damit seien diese Einkünfte existenzsichernd. „Da bleibt nicht viel an Fragen offen“, so der Richter. Es gehe wohl nur um die Höhe des Urlaubsgelds. „Zwei Juristen, zwei Meinungen“, so der VHS-Anwalt lapidar." Die Klägerinnen wiesen auch darauf hin, dass andere VHS-en, wie Hamburg und Heidelberg, Urlaubentgelt zahlen.
Da es zu keiner Einigung kam, wird es einen weiteren Termin vor dem Arbeitsgericht geben.
(as)