In den Trägerrundschreiben 09/2020 und 14/2020 gab das BAMF ein Maßnahmepaket bekannt, das für Integrations- und Berufssprachkurse die Flexibilisierung bei der Kursdurchführung sowie die Pandemie-Zulage in Höhe von 1.500 Euro je Kursabschnitt von 100 UE vorsieht.
Da die Infektionsschutz- und Hygienestandards infolge der Pandemie eingehalten werden müssen, entstehen den Trägern Mehraufwendungen, die eben durch jene Pandemie-Zulage gestützt und je Kursabschnitt beantragt werden sollen. Dabei ist auch dem BAMF nicht entgangen, dass den Lehrkräften didaktisch-methodische Mehrarbeit entsteht und diese vom Träger honoriert werden kann: mithilfe der Pandemie-Zulage.
Hier erfolgt der Einwand der GEW, dass "Bund und BAMF die Vergütung der Mehraufwände jedoch in das Ermessen der Träger" stellen. Daraus ist für Ansgar Klinger, dem GEW-Hauptvorstand im Organisationsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung, analog zu schließen: "Der Bund als Auftraggeber der Integrationskurse und das BAMF als organisierende Einrichtung entziehen sich wieder einmal ihrer Verantwortung gegenüber den Lehrkräften“. Deshalb sei es von Bedeutung, die Träger nicht nur mit einer auskömmlichen Finanzierung überhaupt in die Lage zu versetzen, die Lehrkräfte zu honorieren, sondern die Träger auch zu verpflichten, für ihre Lehrkräfte feste tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse hervorzubringen.
(chh)