Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?

Der MDR berichtet in seinem Beitrag "Volkshochschullehrer in Leipzig fordern Aufnahme in Arbeitslosen-Versicherung" über eine Aktion einiger Leipziger VHS-Kolleg*innen, die am Freitag  für eine Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung demonstriert haben.

Vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen im Corona-Lockdown wollen die Lehrkräfte jetzt lieber monatlich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, um im Notfall abgesichert zu sein.

"Organisiert wurde die Demonstration von der Initiative "Lehrkräfte gegen Prekarität" mit Unterstützung der Gewerkschaft Ver.di. Mit Plakaten mit den Aufschriften "Wir wollen zahlen!" oder "Wir zahlen gerne für die Krise!" zog die kleine Gruppe Soloselbstständiger, die auf Honorarbasis beschäftigt ist, durch die Leipziger Innenstadt zur Agentur für Arbeit."

Das Bündnis hat sich bisher nicht mit dem Thema befasst. Es ist auch nicht klar, ob die Leipziger Gruppe eine Pflichtversicherung oder eine Erweiterung der bestehenden Regelung fordert. Soll sie für alle Soloselbstständigen gelten? Das Sprecherteam ist der Ansicht, dass ein so wichtiges und kontroverses Thema erst ausführlich unter den Lehrkräften bzw. im aus über 40 Gruppen bestehenden Bündnis diskutiert werden muss. Das kann schon am 7. November auf der in Hamburg stattfindenden Bundeskonferenz stattfinden.

Generell ist es schon jetzt möglich, dass Freiberufler*innen in die freiwillige Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Einige Voraussetzungen können aber von vielen nicht erfüllt werden. Auf gruender.de oder selbststaendig.de befinden sich ausführliche Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und ihren Vor- und Nachteilen.

Vielleicht ist es jetzt für die Kolleg*innen, die einige Monate arbeitslos gemeldet waren und erst seit Kurzem wieder arbeiten, möglich, sich aufnehmen zu lassen, denn man könnte damit argumentieren, dass man erst jetzt selbstständig geworden ist. Ob das möglich ist, kann nur von der Arbeitsagentur beantwortet werden. 

(as)