Hamburg: Scharfe Kritik an Senatsantworten auf eine Anfrage zu Deutschkursen

Kein Bedarf für die Verbesserung der prekären Arbeitsbedingungen? 

GEW und DaZ DaF Bündnis kritisieren in ihrer Pressemitteilung Senatsantworten auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Weiterbildung

 

Am 19.6.20 beantwortete der Senat eine schriftliche kleine Anfrage der CDU Fraktion der Bürgerschaft zum Thema „Damit die Integration gelingt – Hat die prekäre Beschäftigung vieler DaZ/DaF-Lehrkräfte Auswirkungen auf das Angebot an Deutschsprachkursen?“ (Drucksache 22/520).

 

Die Antworten lassen befürchten, dass die schönen Worte des frischen SPD/GRÜNE Koalitionsvertrages nur Papier bleiben werden. Im Vertrag heißt es: „Die Koalitionspartner werden sich daher auf Bundesebene für eine Reform des Integrationskurssystems einsetzen, die das Ziel hat, den Zugang zu Integrationskursen auszuweiten, die Lernbedingungen zu verbessern und für bessere Arbeitsbedingungen bei den Lehrkräften zu sorgen“ (S. 117).

In Hamburg im eigenen Verantwortungsbereich sieht der Senat dagegen keinen Bedarf für Veränderungen der prekären Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte in der Weiterbildung.

 

So heißt es beispielsweise auf die Frage 22: „Plant der Senat für Daueraufgaben auch Dauerstellen zu schaffen? Plant der Senat für DaZ-Lehrkräfte, die hauptberuflich in dem wichtigen Bereich der Integration tätig sind, unbefristete Verträge nach TVöD sowie eine Faktorisierung des Unterrichts in Erwägung zu ziehen?“ lapidar „Nein“, obwohl der Senat selbst in seinen Antworten zugibt, dass allein bei der VHS 7,8% der DozentInnen mehr als 25 Unterrichtseinheiten pro Woche unterrichten und damit Daueraufgaben erfüllen. Nicht einmal Krankengeld oder Zuschüsse zur Sozialversicherung sollen für die Honorarkräfte mit Daueraufgaben gezahlt werden, wie es VHS in anderen Bundesländern längst tun (Frage 6 und 12). Für die Fragen zu allen anderen Trägern liegen dem Senat „keine Erkenntnisse vor“, obwohl die Stadt einen Großteil der Integrationskurse privaten Anbietern überlässt. Allein die Honorare der VHS, so die Absichtserklärung, sollen erhöht werden: „Die für Bildung zuständige Behörde wird in den Folgejahren die Praxis der kontinuierlichen Honoraranhebung im landesfinanzierten VHS-Angebot fortsetzen.“ (Frage 15).

 

 

„Die landesfinanzierten Kurse werden derzeit mit 29,42 Euro pro Unterrichtseinheit bezahlt. Rechnet man das für Honorarkräfte um, die alle Sozialversicherungsbeträge allein zahlen müssen, so ergibt sich eine Bezahlung deutlich unter dem Mindestlohn. „Das ist ein Skandal!“, kommentiert GEW-Weiterbildungsexperte Detlef Zunker: „ Um auskömmlich den Lebensunterhalt finanzieren zu können, brauchen wir Honorare von 58 Euro pro Unterrichtseinheit, um dem Mindestlohn Genüge zu tun, eine sofortige Erhöhung auf 38 Euro.“

 

Aber auch für die wenigen Festangestellten im Bereich Weiterbildung sieht es düster aus. Diese werden inzwischen zu 40 und mehr Unterrichtsstunden bei einer vollen Stelle verpflichtet. Zusätzlich ist Vor- und Nachbereitung zu leisten, organisatorische Aufgaben kommen hinzu. Arbeitszeiten von 60 Wochenstunden sind so keine Seltenheit. Dagegen will der Senat nichts unternehmen und antwortet:

 

„Das Arbeitszeitgesetz lässt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tägliche Arbeitszeiten bis zu zehn Stunden und bei einer sechstägigen Arbeitswoche damit wöchentliche Arbeitszeiten von bis zu 60 Stunden zu. Dabei darf innerhalb eines halben Jahres die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Beträgt daher eine Unterrichtseinheit (UE) 45 Minuten und werden 40 UE pro Woche abgeleistet, ist nicht davon auszugehen, dass mit Vor- und Nachbereitung die maximalen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschritten werden.“ (Frage 13).

 

Es scheint, als wenn der Senat den in seiner Einleitung zu den Antworten zitierten Zwischenbericht zu der Studie „Evaluation der Integrationskurse“ (EvIk) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht gelesen hat, in der auf die besonders herausfordernde und auch psychisch belastende Arbeit mit den meist bildungsungewohnten Teilnehmenden dieser Kurse hingewiesen wird. Diese Flüchtlinge haben häufig mit posttraumatischen Belastungsstörungen zu kämpfen und brauchen deshalb besondere Zuwendung und Unterstützung.

 

„Ein Fließbandprinzip in der Integrationsarbeit mit den Flüchtlingen führt nicht zum Erfolg. Das hat nichts mit Nachhaltigkeit zu tun. Die Kolleg*innen in den Weiterbildungskursen sind fassungslos und zornig. Wir erwarten, dass der Senat seine Haltung zur Weiterbildung korrigiert“ , so GEW-Weiterbildungsexperte Detlef Zunker.

 

Dr. Claudia Liehr-Molwitz, Sprecherin im Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, stellt fest:

„Die Tatsache, dass der rot/grüne Senat der Meinung ist, dass für hauptberuflich tätige DaZ-Lehrkräfte „…tägliche Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden…“ in Ordnung sind, zeigt die nachgeordnete Bedeutung, die sowohl die Gesundheit der Lehrkräfte als auch die Integration der Migrant*innen für den Senat haben. Die Stadt überlässt einen Großteil der Integrationskurse privaten und kommerziellen Trägern, lehnt aber gleichzeitig dabei jede Verantwortung für die Arbeitsbedingungen der dort beschäftigten Lehrkräfte ab. Das ist eine Missachtung der Lehrkräfte und der Kursteilnehmer*innen!“

 

„Im Koalitionsvertrag soll ein Bündnis für gute Arbeit in Hamburg festgeschrieben werden. Wenn man sich die Senatsantworten durchliest, ist die Weiterbildungsbranche damit wohl nicht gemeint. Die GEW wird gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen in der zweiten Jahreshälfte 2020 ein Bündnis für gute Weiterbildung in Hamburg an den Start bringen. Gerne mit dem Senat, wenn dieser zu substantiellen Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen bereit ist.“, so Dirk Mescher, Geschäftsführer der GEW, abschließend. 

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