Ausfallhonorare sind möglich

Das BAMF informiert in seiner Pressemitteilung "BAMF setzt schnelle und flexible Lösungen für Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende um" u.a. über das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).

Für die Lehrkräfte dürfte die folgende Stelle am interessantesten sein: "Ab sofort können alle Kursträger für den Unterbrechungszeitraum Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent der bisherigen monatlichen Zahlungen erhalten. Die rund 2.200 Träger für Integrations- und Berufssprachkurse können sich bei Antragstellung entscheiden, ob sie auch die freiberuflichen Lehrkräfte weiterhin anteilig vergüten. Fest angestellte Lehrkräfte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts. Insgesamt sind derzeit mehr als 15.000 Lehrkräfte in den Sprachkursen des Bundesamtes aktiv."

Mehr Hinweise auf die anteilige Vergütung von Honorarlehrkräften befinden sich in den drei Dokumenten in Anlage 1 zum BAMF-Trägerrundschreiben 11/2020.

Schon in den am 01.04. stattgefundenen Telekonferenzen des Bündnisses mit dem BMI und BMAS wurde auf die positiven Auswirkungen des SodEG auf die Lehrkräfte hingewiesen: "Das BMAS betonte auch, dass das sog. „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)" auch für die Lehrkräfte hilfreich sei, denn die Integrations- und Berufssprachkursträger, die von den Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen betroffen seien, könnten einen Zuschuss erhalten, der grundsätzlich monatlich höchstens 75 Prozent des Durchschnittsbetrages der letzten 12 Monate entspreche. Diesen Zuschuss könnten die Träger anteilig an die Lehrkräfte weiterleiten. Ein grundsätzlich bestehender Anspruch auf Zuschüsse nach § 3 SodEG bleibt von der Entscheidung des Sprachkursträgers unberührt, Berufssprachkurse im virtuellen Klassenzimmer fortzusetzen und Online-Tutorien durchzuführen oder diese Möglichkeiten nicht zu nutzen."

Das Bündnis verfügt über keine weiteren Informationen diesbezüglich. Es rät den Lehrkräften dazu, ihre Träger auf das SodEG und die eventuelle anteilige Vergütung von Honorarlehrkräften anzusprechen.  Die bisherigen Anfragen bei Trägern ergaben, dass die Zuschüsse nach SodEG an Bedingungen geknüpft sind, die auch negative Folgen für Träger und Beschäftigte haben könnten. In einigen Tagen dürften aber viele Fragen bezüglich der Zuschüsse vom BAMF geklärt sein, sodass die Träger besser informiert sind.

Der DVV (Deutscher Volkshochschul-Verband) empfiehlt "allen Volkshochschulen – ungeachtet ihrer Rechtsform – ggf. nach Rücksprache mit dem Rechtsamt bzw. ihrem kommunalen Träger einen entsprechenden Antrag zu stellen."

Aktualisierung am 13.04.: Die GEW Bayern hat ein Infoblatt "Jetzt sind Ausfallhonorare möglich – aber nur, wenn die Träger wollen" veröffentlich, in dem vor allem darauf eingegangen wird, was das SodEG für Honorarkräfte bedeutet und was sie jetzt tun sollten. Es gibt sogar eine Vorlage für einen Brief an die Träger. Die GEW hatte sich für eine Weiterzahlung von Honoraren beim BAMF und der BA eigesetzt. 

(as)