Bundesregierung nennt hanebüchene Zahlen zum Einkommen der Integrationskursleiter*innen

Die Bundesregierung antwortete vor einigen Tagen auf die Kleine Anfrage der Grünen "Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen starten" , in der es auch um die Einkommensverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte ging.

In der Antwort der Bundesregierung werden falsche Zahlen zum Einkommen der Honorarlehrkräfte genannt: "Bei einem Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) und 25 UE pro Woche ergeben sich monatliche Brutto-Einnahmen von rund 3 790 Euro (35 Euro x 25 UE x 13 Wochen pro Quartal/drei Monate im Quartal)." (S. 29)

Das von der Bundesregierung angegebene Brutto-Einkommen  hat nichts mit der Realität zu tun, denn die Bundesregierung geht davon aus, dass eine Honorarlehrkraft 52 Wochen, also 260 Tage arbeitet und verdient. Die Bundesregierung berücksichtigt weder die Feiertage noch Urlaub noch Krankheitstage. Die selbstständigen Lehrkräfte bekommen kein Honorar für diese Tage. Nach Berechnungen des Bündnisses erhält eine Honorarkraft in BAMF-Kursen in Vollzeit (25 UE pro Woche) bestenfalls ca. 3000 €. Netto bleiben also ca. 1500 € monatlich, falls man keine Pausen zwischen den Kursen hatte, nicht zu lange krank war und nicht zu hohe Betriebskosten hatte usw. 

(as)

Auf die Frage, ob das derzeitige Mindesthonorar von 35 Euro nicht allein schon deswegen zumindest auf 38 Euro erhöht werden müsste, weil der ihm zugrundeliegende Mindestlohn in der Weiterbildung bereits zum 1. Januar 2018 um 0,66 Euro auf 15,26 Euro angehoben worden sei, antwortete die Bundesregierung, dass dieser Mindestlohn nicht für die Integrationskurse gelte.

Die Frage nach einer Dynamisierung des Mindesthonorars wurde von der Bundesregierung nicht beantwortet. Auch die Frage nach einer Faktorisierung des Unterrichts bei Festangestellten als Instrument zur Verhinderung der Umgehung des Mindesthonorars wurde ignoriert. Die Bundesregierung gab zu, dass ihr bekannt ist, dass es bei Festangestellten Verträge mit 40 UE pro Woche gibt. Die Frage, ob die Bundesregierung eine vertraglich vorgesehene Arbeitsleistung von 40 UE für zulässig bzw. für sachgerecht hält, wurde ebenfalls nicht beantwortet.