Paukenschlag der GEW: Forderungen zu einer Reform der Deutschkurse

Die GEW stellt in ihrem gestrigen Beschluss einige grundlegende und sehr weitgehende Forderungen bezüglich der Integrations- und Berufssprachkurse (DeuFöV) auf.

„DaF/DaZ-Lehrkräfte in allen Integrationskursen müssen .... grundsätzlich fest angestellt .... werden, orientiert an der Entgeltgruppe 11 des TVöD unter anderem mit einer 39-Stunden-Woche und 30 Tagen Urlaub. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) a 45 Minuten pro Woche beträgt 25 bei einer Vollzeitstelle. Ohne Festanstellung müssen DaF/DaZ-Lehrkräfte entsprechende Stundensätze erhalten. Das Honorar für eine UE beträgt mindestens 57 Euro. …Langfristig fordert die GEW, dass die Qualifikationsanforderungen für Lehrkräfte in Sprach- und Integrationskursen eine Ausbildung begründen, die auf einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss beruht und eine Eingruppierung nach E 13 ermöglichen.“

Die GEW ist der Ansicht, dass die inhaltliche Ausgestaltung, Differenzierung und Organisation der Integrationskurse in die Verantwortung der Länder übergehen sollte. "Durchführung der Kurse obläge dann jeweils den Trägern auf kommunaler Ebene. Auch die Zulassung dieser Integrationskursträger sollte künftig in die Verantwortung der Länder und Kommunen fallen. Dies sollte auch für die berufsbezogenen Sprachkurse gelten."  Die übergeordnete politische Zuständigkeit  sollte laut der GEW nicht beim BAMF und BMI, sondern beim Bundesministerium für Bildung und Forschung liegen.

Die GEW kritisiert den vom BAMF am 08.08.18 verkündeten Fehlzeitenkatalog, der  nicht der Lebenswirklichkeit der Teilnehmer/innen entspreche. 

Angesichts der schlechten Erfolgsquote beim DTZ fordert die GEW einen 400-stündigen Brückenkurs (B1+) vor dem berufsbezogenen Sprachkurs. Die Module des Berufssprachkurses müssten auf mindestens 600 UE verlängert werden.

Die GEW kritisiert auch die mangelnde Planungssicherheit der Träger. Unentschuldigte Fehlzeiten dürften beispielsweise nicht zum Abzug von Fördermitteln führen.

(as)