Wer in Festanstellung Bewerbungstrainings für ALGII-Empfänger anbietet, erhält ab 01.01.2018 zwingend ein höheres Gehalt als Lehrkräfte in Deutschkursen - obwohl in den Intensivkursen für Deutsch als Fremdsprache ebenfalls viele Arbeitslose sitzen, die Deutschkenntnisse für den Arbeitsmarkt aufbauen. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte fordert daher, das Mindesthonorar im Integrationskurs zu dynamisieren, damit es nicht hinter der allgemeinen Lohnentwicklung, Tarifsteigerungen und nicht zuletzt der Preisentwicklung hinterherhinkt. Außerhalb der Integrationskurse sollte ebenfalls ein Mindesthonorar geschaffen werden.
SGBII-/SGBIII-Maßnahmen sind Kurse, Trainings und Programme für Arbeitslose. Für das pädagogische Personal, das diese Maßnahmen anbietet, gilt bundesweit ein Mindestlohntarifvertrag. Ab 01.01.2018 steigt der Mindestlohn im SGBII/SGBIII-Bereich auf 15,26 € / Stunde. Dies bedeutet 2.587,67 € pro Monat bei einer 39 bzw. 2.654,02 € pro Monat bei einer 40 Stunden-Woche (1).
Obwohl dies für Pädagoginnen und Pädagogen, teils mit Studium, noch kein üppiges Gehalt ist, liegen die Honorare in anderen Bereichen der Weiterbildung meist noch darunter. Selbst das Mindesthonorar im Integrationskurs, das mit 35 Euro pro Unterrichtseinheit noch am oberen Ende der Honorare an Volkshochschulen liegt, ergibt in der Umrechnung weniger Geld als eine Festanstellung nach SGBII/SGBIII-Mindestlohn.
(1) Quelle: GEW, Infoblatt Weiterbildung vom Januar 2018. Das Infoblatt Weiterbildung kann kostenlos abonniert werden.
(hb)