Im aktuellen BSK-Trägerrundschreiben des BAMF steht folgendes geschrieben:
"Um den pandemiebedingten Herausforderungen zu begegnen und Lehrkräften auch im Jahr 2022 einen möglichst reibungslosen Übergang zur regulären Unterrichtstätigkeit gemäß § 18 Abs.5 DeuFöV zu ermöglichen und um die Durchführung aller ab 01.01.2022 geplanten BSK sicherzustellen, verlängert das BAMF hiermit im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit für Lehrkräfte, auch ohne eine erweiterte Zulassung nach § 18 Abs. 5 DeuFöV in Berufssprachkursen zu unterrichten, bis zum 30.06.2022."
Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte hatte bereits vor einigen Monaten das BAMF um eine solche Verlängerung gebeten.